Abmahnung wegen Geschmacksmuster

In einem aktuellen Fall betreuen wir einen Mandanten im Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung eines Geschmacksmusters. Das Geschmacksmuster gehört zu den gewerblichen Schutzrechten. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass der Mandant das geschützte Design eines Grabsteins 1:1 übernommen habe.

Für den rechtlichen Laien ist es nur äußerst schwer zu erkennen, ob das angebliche Geschmacksmuster tatsächlich Schutz genießt. An dieser Stelle muss noch einmal darauf hingewiesen werden,  dass

sowohl die deutschen als auch die Gemeinschaftsgeschmacksmuster reine Registrierungsrechte sind!

Die Anmeldungen werden weder vom DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) noch vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) auf das Vorliegen der materiellen Schutzvoraussetzungen geprüft. Im Ergebnis kann es daher durchaus vorkommen, dass das vermeintliche Geschmacksmuster „das Papier nicht wert ist, auf dem es niedergelegt ist“. Es ist daher in jedem Fall zu prüfen, ob die jeweilige Gestaltung überhaupt einem Geschmacksmusterschutz zugänglich ist. Die Voraussetzungen sind:

  • Geschmacksmusterfähigkeit (Grundsätzlich jedes Erzeugnis, einschließlich Computergrafiken oder Bildschirmoberflächen)
  • Neuheit (vor dem Anmeldetag wurde kein identisches Muster offenbart)
  • Eigenart (anderer Gesamteindruck beim informierten Benutzer)

Eine solche Prüfung sollte von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vorgenommen werden.  In der Verteidigungssituation ist insbesondere zu prüfen, ob eine Verletzung gegeben ist. Bejahendenfalls muss die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung angedacht werden.

Für den Fall, dass die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde, kann der zu Unrecht Abgemahnte die Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden sind, von der Gegenseite verlangen. Ferner kann der Angegriffene durch eine negative Feststellungsklage eine Klärung der Rechtslage erzwingen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung eines Geschmacksmusters erhalten haben, können Sie uns gerne unter der angegebenen Nummer kontaktieren. Wir bieten Ihnen:

  • Eine schnelle Einschätzung Ihrer Reaktionsmöglichkeiten durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Eine Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Eine schnelle Reaktion kann in diesen Fällen streitentscheidend sein. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

 

Autor: Oliver Wallscheid

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