Abmahnung von used-IT / Alexander Betzhold und Rechtsanwalt Marcel van Maele

Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung der Rechtsanwalts Marcel van Maele in Bezug auf „getarnte Privatverkäufe bei Ebay“ vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist Alexander Betzhold. Ausweislich der Abmahnung des Rechtsanwalts van Maele vermarktet Herr Betzold gebrauchte IT-Hardware. Vorwurf der Abmahnung ist die Behauptung, dass es sich bei dem Verkauf unserer Mandantschaft nicht um einen Verkauf im allein privaten Bereich, sondern bereits um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Da die Eigenschaft als gewerblicher Anbieter zwingend dazu führt, dass der Anbieter Informationspflichten einhalten, und z.B. eine Widerrufsbelehrung vorhalten muss, führt die Einordnung eines privaten Anbieters in den Bereich einer gewerblichen Tätigkeit quasi automatisch zu einem wettbewerbswidrigen Angebot.

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Frage, ob eine private Tätigkeit als  getarnte gewebliche Tätigkeit einzuordnen ist, mehrere Faktoren und führt schließlich eine kaum vorhersehbare Gesamtbetrachtung vor. Einer der Faktoren ist dabei regelmäßig die Anzahl der Verkäuferbewertungen sowie die Art der gehandelten Ware (wird z.B. nur Neuware angeboten?).

Was fordert Rechtsanwalt Marcel van Maele für die Alexander Betzold / Used IT?

Rechtsanwalt Marcel van Maele fordert im Rahmen der aktuellen Abmahnung die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht:

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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