Aktuell erreicht uns eine Abmahnung von der Stattrand GmbH und Rechtsanwälten Czarnetzki & Nogly.
Vorab: Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie IT-Recht haben wir bereits tausende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Wir kennen die Abmahnungen und das Vorgehen der Gegner regelmäßig bereits und können Ihnen daher eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden. Oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Abmahnung von der Stattrand GmbH und Czarnetzki & Nogly – worum geht es?
Gegenstand der Stattrand GmbH und Rechtsanwälten Czarnetzki & Nogly ist ein angeblicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Konkret geht es um die Angabe des Grundpreises.
Abmahnungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben zum Grundpreis sind sehr häufig. Die korrekte Umsetzung der Angabe der Grundpreises auf der Handelsplattform Amazon ist problematisch. Im Rahmen der Abmahnung von der Stattrand GmbH und Rechtsanwälten Czarnetzki & Nogly wird der betroffene Onlinehändler aufgefordert, die wettbewerbswidrige Handlung einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es werden zudem Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € gefordert.
Abmahnung wegen Grundpreisangabe bei Amazon
Da bei Amazon nicht auszuschließen ist, dass Dritte die Angebote abändern, sind Abmahnungen wegen fehlerhafter Grundpreisangabe in Bezug auf die Handelsplattform Amazon äußerst problematisch. Es ist dringend davor zu warnen, die Unterlassungserklärung ungeprüft und vorschnell zu unterzeichnen.
Was droht bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung?
Mit Abgabe der Unterlassungserklärung kommt ein Unterlassungsvertrag zustande. Im Falle einer Zuwiderhandlung sind Vertragsstrafen in Höhe von 2.500 € – auch für einen ersten Verstoß –nicht unüblich.
Wie sollte man auf die Abmahnung der Stattrand GmbH reagieren?
Die Abmahnung der Stattrand GmbH und Rechtsanwälten Czarnetzki & Nogly sollte nicht auf die „leichte Schulter“ genommen werden. Betroffenen Unternehmen raten wir daher dazu, nachfolgende Verhaltenstipps zu beachten:
- Ruhe bewahren.
- Fristen einhalten.
- Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
- Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit.
Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnung & UWG können Sie unter Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden.