Abmahnung von RuhrKanzlei und Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB) wegen Dauerkarte

Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung von der RuhrKanzlei und Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB) wegen des Verkaufs einer Dauerkarte vom BVB bei „eBay Kleinanzeigen“. Der Betroffene erhielt von der „RuhrKanzlei“ eine für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA („BVB“) ausgesprochene Abmahnung. Die Mandantin der Gegenseite ist vor allem für alles, was mit dem Spielbetrieb der Profimannschaft von Borussia Dortmund zu tun hat verantwortlich. So ist die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA auch Veranstalterin der Spiele des BVB und verkauft daher auch die Eintrittskarten für das Westfalenstadion.

Die Abmahnenden behaupten nun, dass der Betroffene auf der Plattform  „eBay Kleinanzeigen“ eine „Dauerkarte von Borussia Dortmund“ zum Verkauf eingestellt habe. Um Was für eine Dauerkarte es sich handelt – schließlich berechtigen derzeit Dauerkarten wegen der pandemiebedingten Einschränkungen nicht zum Stadionzutritt – führen die Anwälte der RuhrKanzlei nicht weiter aus.

Die Gegenseite ist der Ansicht, der Mandant habe rechtswidrig das Ticket online angeboten. Nach den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) und Sonder-ATGB von Borussia Dortmund sei es grundsätzlich untersagt, Tickets öffentlich, im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen.

Es bestünde ein sogenannter Anscheinsbeweis, dass der Verkäufer für die Rechtsverletzung verantwortlich sei.

Inwiefern so ein Weiterverkaufsverbot rechtmäßig ist, ist seit langem Gegenstand von Gerichtsverfahren. Regelmäßig mahnen aber Sportvereine wie Borussia Dortmund und Konzertveranstalter Personen ab, die im Internet Tickets (zu überhöhten Preisen) zum Kauf angeboten haben.

Vorweg:

Ist Ihnen eine gleiche oder eine ähnliche Abmahnung, wie die beschriebene Abmahnung der  RuhrKanzlei für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA oder eines anderen Veranstalters zugegangen, ist es wichtig, dass Sie unverzüglich fachkundigen Rat einholen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Veranstalter auch gerichtliche Verfahren nicht scheuen, sodass sich eine Abmahnung in den seltensten Fällen „einfach so“ erledigt. Wir von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bieten daher eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir sitzen in Münster und nehmen Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet an. Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit haben wir viele Mandate wegen wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und urheberrechtlicher Abmahnung bearbeitet.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per E-Mail an info@wd-recht.de

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA macht folgende Ansprüche geltend

Für seine Mandantin fordert die RuhrKanzlei durch den Unterzeichner Ulf Haumann, LL.M:

  • Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: eine solche Erklärung, die für Borussia Dortmund günstig formuliert ist, wurde gleich mitgeschickt
  • Zahlung der RuhrKanzlei entstandenen Rechtsanwaltskosten
  • Zahlung einer Vertragsstrafe nach Ziffer 11 ATGB
  • Auskunft darüber ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt und an wen weiterveräußert wurden.

 

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und RuhrKanzlei

Die Gegenseite setzt unserem Mandaten eine Zwei-Wochen-Frist zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche. Solche Fristen sollten nicht unbeachtet bleiben. Denn normalerweise verschlechtert ein Verstreichenlassen solcher Fristen die Verteidigungsmöglichkeiten des Abgemahnten. Auch hier droht die Gegenseite mit Erhebung einer Klage, sofern unser Mandant die Ansprüche nicht erfüllt. Ein Klageverfahren zieht weitere Kosten nach sich.

Wir raten unseren Mandaten auch davon ab, sich selbst mit den Anwälten der Gegenseite oder sogar deren Mandanten in Verbindung zu setzen, weil dies die Abmahnangelegenheit noch schlimmer kann. Sie sollten sich stattdessen so früh wie möglich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen und mit diesem die weiteren Schritte absprechen. Ohne Rücksprache sollten Sie auch auf keinen Fall die geforderten Zahlungen leisten oder die Ihnen zugesandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Wichtig:

  • Nicht in Panik verfallen
  • Die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme oder sogar Zahlungen an RuhrKanzlei
  • Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung und Modifikation abgeben
  • Anfrage an einen spezialisierten Anwalt

Aufgrund unzähliger Mandate in dem Bereich, kennen wir von Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte uns auf dem Gebiet der Abmahnungen sehr gut aus. Häufig handelt es sich um bekannte Rechtsfragen und die abmahnenden Anwälte sind uns aus früheren Verfahren bekannt. Wir freuen uns, Ihnen mit qualifiziertem Rat zur Seite zu stehen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Fachanwälte

Wir bieten eine für Sie unverbindliche und vor allem kostenlose Ersteinschätzung. Dazu können Sie uns telefonisch unter 02 51 20 86 80 30 erreichen. Wir können Ihre Anfrage am besten bearbeiten, wenn Sie uns zuvor per E-Mail an info@wd-recht.de die Abmahnung und ihre Telefonnummer zukommen lassen. Hierfür steht Ihnen auch unser Direkthilfeformular zur Verfügung. Anschließend melden wir uns wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen.

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner