Abmahnung von Quante-Design GmbH & Co. KG und Kanzlei Dr. Bahr

Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung von Quante-Design GmbH & Co. KG und Anwaltskanzlei Dr. Bahr. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

 

Worum geht es bei der Abmahnung von Quante-Design GmbH & Co. KG?

Im Rahmen der Abmahnung wird auf Folgendes hingewiesen: Die Quante-Design GmbH & Co. KG habe die Kanzlei Dr. Bahr, um rechtliche Schritte gegen die Betreiberin einer Website einzuleiten, die ebenfalls Sonnenschirme und entsprechendes Zubehör verkauft. Beide Parteien befänden sich in einem direkten Wettbewerbsverhältnis. Quante-Design betreibe seit 2004 einen Online-Shop und erziele damit Umsätze im siebenstelligen Bereich.

Quante-Design GmbH & Co. KG habe dabei festgestellt, dass die Gegenseite gegen gesetzliche Vorgaben verstoße. Konkret wird bemängelt, dass unsere Mandantschaft auf ihrer Website einen Sonnenschirm für anbiete und dabei ein Bild verwende, das den Schirm samt Ständer zeige. Der Schirmständer sei jedoch nicht im Lieferumfang enthalten, was aus dem Angebot nicht klar hervorgehe. Dies wird als irreführend eingestuft und stelle nach § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen Verstoß dar.

 

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Dr. Bahr fordert unsere Mandantschaft auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung soll sicherstellen, dass der Verstoß in Zukunft nicht wiederholt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass eine einstweilige Verfügung zu beantragt, werde falls eine Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehe. Eine Fristverlängerung wird aufgrund der Dringlichkeit ausgeschlossen.

Zusätzlich wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.295,43 Euro zu erstatten. Diese setzen sich aus einer Geschäftsgebühr von 1.068,60 Euro, einer Auslagenpauschale von 20 Euro und der Mehrwertsteuer von 206,83 Euro zusammen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer wird mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs begründet.

Insgesamt fordert die Quante-Design GmbH & Co. KG die Abgemahnten dazu auf, sowohl die Unterlassungserklärung abzugeben als auch die Anwaltskosten zu übernehmen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

 

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Bei einer Abmahnung sollte zunächst geprüft werden, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wir empfehlen, einen Anwalt mit Expertise im Wettbewerbsrecht zu konsultieren.

Wenn die Abmahnung unbegründet ist, kann eine Zurückweisung erfolgen. Ist sie hingegen berechtigt, sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung sorgfältig anwaltlich geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Wichtig ist, nicht übereilt zu handeln, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Die Anwaltskosten sollten ebenfalls überprüft werden, ob diese vollständig berechtigt sind.

Wir sind Fachanwälte und auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits und können betroffenen Unternehmen daher eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Weitere Infos finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

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