Abmahnung von Nimrod für die Aerosoft GmbH erhalten?

Bei dem unserer Kanzlei aktuell vorliegenden Schreiben handelt es sich um eine urheberrechtliche Abmahnung der Berliner Rechtsanwälte von Nimrod im Namen der Aerosoft GmbH wegen eines angeblichen Filesharing. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht nutzen.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Nimrod?

Die Aerosoft GmbH ist ein Unternehmen, das auf den Vertrieb und die Entwicklung von Computerspielen, insbesondere Simulatoren, spezialisiert ist. Die Mandantin von Nimrod wirft dem Adressaten der Abmahnung konkret vor, eine von ihr entwickelte Software mit dem Titel „Fernbus Simulator“ in einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern der Plattform durch ein Herunterladen der Datei zur Verfügung gestellt zu haben.

Durch diesen Hochladevorgang seien die ausschließlichen Nutzungsrechte der Aerosoft GmbH an dieser Datei aus §§ 15 ff., 31 UrhG verletzt.

Die Aerosoft GmbH macht daher durch ihren Rechtsvertreter Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG geltend.

Welche Forderungen stellen die Kollegen von Nimrod für die Aerosoft GmbH?

Der Rechtsvertreter von Nimrod fordert in dem Schreiben für seine Mandantin

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (der Abmahnung im Anhang beigefügt)
  • Schadensersatzzahlungen auf Grundlage einer Lizenzanalogie (Lizenzschaden von mindestens 2.500,00 EUR)
  • Aufwendungsersatz aus einem Gegenstandswert in Höhe von 32.500,00 EUR

Alternativ zu den Aufwendungs- und Schadensersatzzahlungen wird dem Adressaten der Abmahnung die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 475,00 EUR angeboten.

Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer solchen Abmahnung?

Anhand der in der Abmahnung gestellten Forderungen lässt sich erkennen, dass es sich hierbei nicht um geringe Summen handelt. Trotzdem sollte man sich als Adressat eines solchen Schreibens nicht aus der Ruhe bringen lassen und vor allem nicht voreilig auf das mutmaßlich verlockend wirkende Vergleichsangebot der Gegenseite eingehen.

Es empfiehlt sich, vor einer Antwort die für die Abmahnung von den gegnerischen Rechtsanwälten angeführten Gründe durch einen im Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann Ihnen dann in einer ersten Beratung die optimale Reaktion empfehlen.

Es ist zudem wichtig, dass Sie auf keinen Fall Kontakt zu den Rechtsvertretern der Aerosoft GmbH aufnehmen, da ein solches Gespräch meist durch ein erhebliches Machtgefälle geprägt ist. Unüberlegte Äußerungen können in einem sich an die Abmahnung eventuell anschließenden Klageverfahren schnell gegen einen verwendet werden.

Angesichts der finanziellen und rechtlichen Risiken, die diese Situation für Sie mit sich bringt, ist die Einholung professioneller juristischer Hilfe nahezu unverzichtbar. Weitere Tipps zum richtigen Verhalten bei Erhalt einer Abmahnung finden Sie unter: Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

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