Abmahnung von Klier & Ott Rechtsanwälten und Stephan Schulze – Kostenlose Ersteinschätzung

Abmahnung von Klier & Ott Rechtsanwälten und Stephan Schulze: Aktuell wurde uns wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt. Die Rechtsanwälte Klier & Ott versenden im Auftrage des Herrn Stephan Schulze wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Da der Betroffene zu spät reagiert hat, liegt uns nicht nur eine Abmahnung, sondern mittlerweile eine einstweilige Verfügung vor.

Lassen Sie es bei einer Abmahnung der Klier & Ott Rechtsanwälte und Stephan Schulze nicht so weit kommen und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über die Reaktionsmöglichkeiten bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Klier & Ott Rechtsanwälten und Stephan Schulze?

Gegentand der aktuellen Abmahnung und einstweiligen Verfügung ist der Vorwurf, mit einer 24 Monate Garantie zu werben, ohne die Bedingungen der Garantie zur Verfügung zu stellen. Wir haben über die Problematik der Werbung mit Garantien bereits vielfach berichtet und kennen diese Abmahnungen bereits seit einigen Jahren. Es handelt sich um eine Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht.

Bei einer Werbung mit einer Garantie gilt Folgendes:

  • Hinweis auf die gesetzliche Rechte des Verbrauchers (Mängelrechte nach den §§ 437 ff. BGB) sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
  • Information zum Namen und der Anschrift des Garantiegebers,
  • Informationen zur Dauer der Garantie,
  • Informationen zum räumlichen Geltungsbereich der Garantie,
  • Informationen zum Inhalt sowie Bedingungen der Garantie – Garantiebedingungen.

Die Steuerberater und Rechtsanwälte Klier & Ott aus Berlin sind ausweislich einer Internetrecherche keine Unbekannten. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist. Es kommt dabei entscheidend auf den Auftraggeber der Abmahnung  – hier Herrn Schulze – an. Dieser solle ausweislich der Abmahnung auf der Internet-Plattform eBay u.a. Radios anbieten.

Ein häufiger Vorwurf ist zudem, dass ein Anbieter als privater Verkäufer angemeldet ist, obwohl er nach Auffassung des Herrn Schulze und Klier & Ott Rechtsanwälten ein gewerblicher Händler sei. Zu Begründung wird dabei regelmäßig auf die umfangreiche Verkaufstätigkeit verwiesen, die nicht mehr zu einem Privatverkäufer passe. Weitere Infos zum Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Wettbewerbsrecht

 

Was wird von den Klier & Ott Rechtsanwälten und Stephan Schulze gefordert?

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte wird u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Hierzu wird eine kurze Frist gesetzt. Dies ist im Wettbewerbsrecht leider zulässig. Es wird überdies die Erstattung der Abmahnkosten gefordert. Üblich sind Streitwerte zwischen 15.000 € und 20.000 €.

Da der Betroffene in dem aktuellen Fall nicht reagiert hat, wurde zudem eine einstweilige Verfügung beantragt und auch erlassen. Das Landgericht hat einen Streitwert von 15.000 € festgesetzt.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von Klier & Ott Rechtsanwälten reagieren?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Jedoch sollte mit einer Abmahnung von Stephan Schulze keinesfalls leichtfertig umgegangen werden. Es ist unbedingt ratsam, die Abmahnung von einem erfahrenen Anwalt für Wettbewerbsrecht überprüfen zu lassen. Wir kennen die Gegner und das Vorgehen.

Eine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist nicht sinnvoll. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden.

Eine solch weitreichende Erklärung sollte daher nicht „auf die leichte Schulter“ genommen werden. Ein erfahrener Anwalt wird prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen und ist dann in der Lage, –falls nötig- eine für Sie günstige, modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

 

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig.  Wenn Sie eine Abmahnung von Stephan Schulze erhalten haben, helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Setzen Sie sich hierzu gerne per Mail unter info@wd-recht oder telefonisch unter 0251 20 86 80 30 zu einer kostenlosen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung.

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