Abmahnung von Kaloud Inc. / Kaloud Europe GmbH und Moosreiner wegen Patentverletzung in Bezug auf  Teile für ein Wasserpfeife

Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung der Kaloud Inc. und der Kaloud GmbH  in Bezug auf eine Patentverletzung, betreffend „Wasserpfeifenschale und Wärmeverwaltungszubehör“. Wir kennen den Gegner bereits und können betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung von Kaloud via E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können auch knappe Fristen sicher gewahrt werden.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Kaloud und Moosreiner?

Die Kaloud Inc. ist ausweislich der Abmahnung Inhaberin des europäischen Patents mit dem Titel „Wasserpfeifenschale und Wärmeverwaltungszubehör“ (Veröffentlichungsnummer EP 3 220 757 B1).

Der Mandantschaft wird vorgeworfen, dass das Patent durch ein von unserer Mandantschaft vertriebenes Produkt verletzt werde. Kaloud stünden daher Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft uns Schadenersatz zu. Kaloud fordert u.a. Auskunft über die Vertriebswege der beworbenen Produkte sowie über die bisher unter Nutzung des genannten Patents getätigten Umsätze.

Ebenfalls umfasst seien dabei Ansprüche auf die erzielten Gewinne als auch auf Schadensersatz. Ferner wird die Erstattung der Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts gefordert. Es wird ergänzend die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung zu Gunsten der der Kaloud, Inc. sowie der Kaloud Europe GmbH gefordert. Die durch diese Rechtsverfolgung entstandenen Kosten in Höhe von einer 1,3 Geschäftsgebühr (nach dem RVG für einem Geschäftswert von EUR 500.000,00  zuzüglich Auslagen) beziffert Kaloud mit insgesamt EUR 4.994,31.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung wegen Patentverletzung reagieren?

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Andernfalls drohen weitere Kosten im Rahmen von Gerichtsverfahren.

Gleichzeitig sollte aber auch die geforderte Unterlassungserklärung in der geforderten Form nicht unterzeichnet werden. Formulierungen wie z.B. „…für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, fälligen Vertragsstrafe von EUR 5.100,00..“ müssen nicht akzeptiert werden.

Wir empfehlen dringend, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen und eine Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können betroffenen Unternehmen eine optimale Vertretung anbieten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt.

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