Abmahnung von Jus Direkt GmbH / Softwareshop24 Witzig UG

Ein weiteres Mal erreicht uns eine Abmahnung der Kanzlei Jus Direkt GmbH. Die aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung wird im Auftrag der Softwareshop24 Witzig UG ausgesprochen. Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnung der Kanzlei Jus Direkt im Bereich des Softwarevertriebs berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-und-einstweilige-verfuegung-von-thomas-radziwill-und-jusdirekt-gmbh_094306.html

Was wird von JUS DIREKT / Softwareshop24 abgemahnt?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung sind erneut Verstöße wegen widersprüchlicher Widerrufsbelehrung bei Onlinehändlern sowie fehlenden Hinweises auf die sogenannte OS-Plattform. An dieser Stelle ist auf die neue Rechtsprechung des OLG München (Urt. v. 22.9.2016, 29 U 2498/16)  hinzuweisen. Das OLG München hat entschieden, dass der fehlende Link wettbewerbswidrig ist und dass der Link „klickbar“ sein muss. Es muss daher direkt verlinkt werden. Dies ist z.B. unter Amazon nicht ohne Weiteres möglich. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

Rechtsanwalt Scheffler (Jus Direkt GmbH) fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €. Auch wenn im Wettbewerbsrecht Gegenstandswerte zwischen 15.000 € und  30.000 € durchaus üblich sind, ist der in der Sache Softwareshop24 Witzig UG geltend gemachte Gegenstandswert vergleichsweise hoch. Es stellt sich zudem aus der Perspektive eines möglicherweise rechtsmissbräuchlichen Vorgehens die Frage, ob eine UG entsprechende Verfahren führen und entsprechende Prozesskostenrisiken tragen kann.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung von Jus Direkt GmbH / Softwareshop24 UG

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie im Wettbewerbsrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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