Abmahnung von iOcean UG und Sandhage – Kostenlose Ersteinschätzung

Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage und der iOcean UG. Wir vertreten seit Jahren viele Mandanten, die eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag verschiedener Wettbewerber erhalten haben. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen daher bereits und können betroffenen Personen oder Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage per E-Mail an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden die oft knappen Fristen sicher gewahrt.

 

Was wird von Rechtsanwalt Sandhage und der iOcean UG gefordert?

Grund für die Abmahnung der iOcean UG ist der Vorwurf eine privater Anbieter sei tatsächlich als gewerblicher Ebay Händler einzustufen. Begründet wird dies mit der Behauptung, dass es sich bei dem konkreten Angebot des Abgemahnten aufgrund vieler Indizien tatsächlich um ein gewerbliches Angebot handeln würde. Die Rechtsprechung stellt dabei für die Annahme, dass ein Angebot bei Ebay tatsächlich gewerblich ist, u.a. auf  folgende Faktoren ab:

  • wiederholtes Handeln mit gleichartigen Waren, insbesondere Neuwaren
  • Vielzahl von Bewertungen als Verkäufer

Rechtsanwalt Sandhage behauptet weiter, dass solche „Schwarzverkäufe“ unlauter im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG seien und die iOcean UG als Wettbewerber dagegen vorgehen könnte.

Es wird gefordert, dass das rechtswidrige Handeln über den  Privataccount umgestellt wird. Es wird dem Abgemahnten zudem eine „außergerichtliches Vergleichsangebot“  unterbreitet. Der Betroffene soll sein Ebay Konto umstellen und eine „Aufwandspauschale“ zahlen. Nur für den Fall, dass das „Vergleichsangebot“ nicht angenommen wird, wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Kostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 30.000 € verlangt.

Wie sollte man auf das Schreiben von Rechtsanwalt Sandhage reagieren?

Weder sollte das Vergleichsangebot angenommen noch die Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wir haben erhebliche Zweifel an der Berechtigung in Bezug auf ein solches Vorgehen der iOcean UG  und Sandhage. Betroffenen empfehlen wir, das Schreiben durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen. Selbst wenn die Vorwürfe berechtigt sind, führt die Annahme des Vergleichsangebotes z.B. nicht dazu, dass andere Wettbewerber nicht ebenfalls abmahnen (Voraussetzung hierfür wäre eine wirksame Unterlassungserklärung).

Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht nutzen. Wir verfügen über die Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungsfällen!

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