Abmahnung von Handy Deutschland und Scholz Rechtsanwälte

Abmahnung und einstweilige Verfügung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße von Handy Deutschland und Scholz Rechtsanwälte: Wenn Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von der Handy Deutschland GmbH wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0251 / 20 86 80 30. Wir rufen Sie auch gerne zurück, wenn sie uns die einstweilige Verfügung per E-Mail an die info@wd-recht.de übersenden und uns Ihre Telefonnummer mitteilen.

 

Abmahnung von Handy Deutschland und Scholz Rechtsanwälte – Worum geht es?

Nachdem eine Abmahnung ausgesprochen wurde und der Betroffene nicht reagiert hat, wurde im Anschluss eine einstweilige Verfügung seitens der Rechtsanwälte Scholz beantragt.

Die uns vorliegende einstweilige Verfügung der Kanzlei Rechtsanwälte Scholz für die Handy Deutschland GmbH vom Landgericht Bochum stützt sich auf das Anbieten eines Mobilfunkgerätes als „neu“, obwohl es sich nicht um ein neues, unbenutztes Mobilfunkgerät handelt. Außerdem wird ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz gelten gemacht, weil der gesetzliche Vertreter nicht angegeben wurde.

Das Landgericht Bochum hat die einstweilige Verfügung so erlassen, wie die Rechtsanwälte Scholz sie beantragt haben, und den Wert des Streitgegenstandes auf 20.000,00 € festgesetzt. Hierdurch entstehen zunächst Gerichtsgebühren in Höhe von 517,50 € und Rechtsanwalts- sowie Zustellungskosten in Höhe von 1.000,85 €. Der einstweiligen Verfügung ist eine Abmahnung vorausgegangen, mit der neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Abmahnkosten in Höhe von 1.142,14 € geltend gemacht wurden. Wird auf eine solche Abmahnung nicht reagiert, kann nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beantragt werden.Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Wir kennen den Gegner und haben bereits mehrfach über die Abmahnung berichtet.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Handy Deutschland GmbH und Kanzlei Rechtsanwälte Scholz erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
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