Abmahnung von der Volkswagen AG und SKW Schwarz

Aktuell wurden wir in Bezug auf eine Abmahnung der Volkswagen AG und Rechtsanwälte SKW Schwarz beauftragt. Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Verletzung der Markenrechte der Volkswagen AG (VW) durch den Vertrieb von Radios in Form eines Käfers bzw. Bullis.

Die Abmahnung der Volkswagen AG und SKW Schwarz Rechtsanwälte enthält die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskunft erteilen. Als Gegenstandswert werden 300.000 € angegeben.

Wir beraten täglich Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten haben. Wir kennen  die Gegner und die Anwälte in aller Regel bereits und können Betroffenen schnell eine kostenlose erste Einschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz  und erfahrenen Markenanwalt geben.

Es ist immer empfehlenswert, die Abmahnung durch einen Spezialisten für Markenrecht prüfen zu lassen. Die Frage, ob eine Markenverletzung wirklich vorliegt, betrifft eine Spezialmaterie.

Wenn Sie eine Abmahnung von Volkswagen erhalten haben, könenn Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Wie sollten man bei einer Abmahnung von der Volkswagen AG / SKW Schwarz reagieren?

Es ist ratsam, die Abmahnung nicht zu ignorieren und die Fristen zu beachten. Herzstück einer jeden markenrechtlichen Abmahnung ist die Unterlassungserklärung. Diese sollte nicht ohne fachanwaltliche Prüfung unterschrieben werden.  Ist die Abmahnung wegen Verletzung einer Marke berechtigt, müssen die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite gezahlt werden.

Ferner muss Auskunft erteilt werden. Diese Auskunft dient der Berechnung der Schadenshöhe, welche im Anschluss geltend gemacht wird. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Markeninhaber durchaus bereit sind, auch im Falle einer berechtigten Abmahnung, über die Höhe der Kosten und des Schadenersatzes zur verhandeln.

In der Regel können die Kosten erheblich reduziert werden, da die Frage der Markenverletzung nur in den wenigsten Fällen mit 100% Sicherheit beantwortet werden kann.  Perfekte Kenntnisse im Markenrecht können hier von Vorteil sein.

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine erste kostenlose Einschätzung unter kontaktieren. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

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