Aktuell vertreten wir Mandantschaft, welche eine Abmahnung von der Franken Apotheke OHG (Markus Mauerer & Marco Müller, Pegnitz) und den Rechtsanwälte von „Internetrecht Rostock“ erhalten haben.
Vorwurf der aktuellen Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) und gegen das UWG.
Wenn Sie eine Abmahnung von „Internetrecht Rostock“ oder der Franken Apotheke OHG erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung von Internetrecht Rostock sowie Ihre Telefonnummer an info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Worum geht es bei der Abmahnung von der Internetrecht Rostock?
Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen § 43 AMG. Nach § 43 Abs. 1 Satz 1 AMG gilt:
„Arzneimittel, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden“
Vorliegend wir abgemahnt, dass der betroffene Anbieter ein apothekenpflichtiges Arzneimittel in den Verkehr gebracht hat. Im vorliegenden Fall wurde der Erkältungssaft „Wick MediNait“ im Rahmen des Onlinehandels vertrieben. Dies stelle einen Verstoß gegen § 43 MarkenG dar. Bei § 43 AMG handelt es sich um eine gesetzliche Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.
Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Wie sollte man auf die Abmahnung von der Franken Apotheke OHG und Internetrecht Rostock reagieren?
Betroffene Unternehmer sollte die Abmahnung von Internetrecht Rostock und der Franken Apotheke keinesfalls ignorieren. Die Fristen müssen unbedingt beachtet werden. Gleichzeitig sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Die Abmahnung sollte einem Rechtsanwalt vorgelegt werden, der auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Wir kennen die Abmahnung und das Vorgehen bereits und können Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Nutzen Sie unsere Expertise und gehen Sie keine unnötigen rechtlichen Risiken ein!