Abmahnung von der Artdeco depot UG erhalten? Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Artdeco depot UG mahnt die Verwendung von Produktfotografien ab: Der Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann aus Zwickau hat die uns vorliegende Abmahnung verfasst und vertritt die rechtlichen Interessen der Artdeco depot UG aus Chemnitz. Der Geschäftsführer Mike Heyl vertritt die Gesellschaft. Diese vertreibe so wie der Abgemahnte antike Möbelstücke im Fernabsatzgeschäft.

Was wird dem Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung von der Artdeco depot UG vorgeworfen?

Auf der Webseite der Artdeco depot UG würden die Produkte mit Fotos vorgestellt und beworben. Diese Fotos habe die Artdeco depot UG angefertigt und sei aus diesem Grund Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte der Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG. Deshalb sei für eine zulässige Nutzung dieser Lichtbilder eine vorherige Lizenzerteilung von ihr erforderlich. Diese Lizenz habe der Abgemahnte nicht erhalten, sodass die Verwendung der Lichtbilder auf der von ihm betriebenen Webseite urheberrechtlich unzulässig sei.

Welche Forderungen ergeben sich aus dem Vorwurf?

Die Nutzung der Lichtbilder auf der Webseite des Abgemahnten sei eine Verletzung der Urheberrechte der Artdeco depot UG, sodass sich daraus eine Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung ergebe. Um die Sache außerprozessual zu regeln, könne der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. In dieser verpflichtet er sich, das vorgeworfene Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung enthält zudem die Aufforderung, dem Schadensersatzanspruch der Artdeco depot UG nachzukommen. Bei einer hypothetischen Lizenzgebühr i.H.v. 300 € pro verwendetem Lichtbild müsse der Abgemahnte insgesamt 17.100 € an den Abmahnenden zahlen. Die ebenfalls zu ersetzenden Rechtsverfolgungskosten berechnen sich aufgrund eines Gegenstandswerts i.H.v. 35.000 €. Letztlich weist Dr. Christian Klostermann auf § 106 UrhG hin, der den Diebstahl von Fotos zur gewerblichen Nutzung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe unter Strafe stellt. Einen entsprechenden Strafantrag zu stellen behält sich die Artdeco depot UG vor.

Wie Sie bei einer Abmahnung reagieren können

Im Urheberrecht stellen die rechtlichen Besonderheiten des Internets und die sich stetig entwickelnde Rechtsprechung viele Rechtsanwälte vor juristische Herausforderungen. Deshalb ist es besonders in diesem Rechtsgebiet ratsam, einen Fachanwalt mit der Betreuung der Abmahnung zu beauftragen. Denn er hat spezialisierte Kenntnisse über die Materie und wird Sie daher besonders fachkundig beraten. Aus diesem Grund raten wir Ihnen vor der Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung die rechtliche Einschätzung eines Fachanwalts einzuholen. Da Sie sich in dieser Erklärung wie bei einem Vertrag gegenüber dem Abgemahnten zu einem Verhalten verpflichten, sollten Sie unbedingt vorher Rücksprache mit einem Fachanwalt halten.
Die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ist seit 2007 in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht für Sie tätig. Für eben diese Rechtsgebiete sind wir Fachanwälte und bieten Ihnen eine vertiefte Kenntnis der Materie, der gegnerischen Kanzleien und der abmahnenden Unternehmen. Überzeugen Sie sich in unserem News-Bereich von unseren aktuellen Meldungen.

Um unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen, senden Sie uns gerne Ihre Abmahnung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular,. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und die Abmahnung für Sie regeln. Unserer fachkundigen Beratung können Sie sich aufgrund unserer Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen sicher sein. Wir freuen uns, Sie in Münster und deutschlandweit zu beraten. Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten?

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner