Abmahnung von der 9N1M SENSE GmbH und UNIT4 IP wegen der Marke „SENSE.“

Abmahnung von der 9N1M SENSE GmbH und UNIT4 IP wegen der Marke „SENSE.“: Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung der UNIT4 IP in Bezug auf eine Markenrechtsverletzung. Wenn Sie auch eine Abmahnung von der  9N1M SENSE GmbH und den UNIT4 IP Rechtsanwälten erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung nebst Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Worum geht es bei der Abmahnung durch die 9N1M SENSE GmbH?

Gegenstand der markenrechtlichen Abmahnung ist der Vorwurf, der Betroffene habe die Marke „Sense“ verletzt. In der Abmahnung heißt es, dass die 9N1M SENSE GmbH festgestellt habe, dass der Abgemahnte die Bezeichnung „SENSE“ für Bekleidung benutzt habe. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die „Streetwear“ der   9N1M SENSE GmbH über die namhaftesten Händler in Deutschland vertrieben würde, darunter Snipes, Zalando sowie Peek & Cloppenburg.

Überdies sei die  9N1M SENSE GmbH Inhaberin der deutschen Wort-/Bildmarke Nr. 302020213477 „SENSE.“, angemeldet 13.04.2020 und eingetragen am 20.05.2020. Diese genieße Schutz für „Hoodies [Kapuzenpullover]; Pullover mit Rundhals-ausschnitt; Pullover mit V-Ausschnitt; Pullover mit Stehkragen; Weite Sportpullover [Sweatshirts]; Kurzärmelige T-Shirts; T-Shirts; Bedruckte T-Shirts; Langärmelige Hemden; Langärmelige Pullo-ver“.

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie der Erstattung der Kosten der Abmahnung verlangt. Des Weiteren wird Auskunft über die bisherigen Verkäufe verlangt. Dies dient der Vorbereitung weiterer Schadenersatzforderungen.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von den Rechtsanwälte UNIT4 IP reagieren?

Wir beraten und vertreten sehr viele Mandanten, die in der Vergangenheit eine markenrechtliche Abmahnung von den Rechtsanwälten UNIT4 IP erhalten haben. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Betroffenen Unternehmern ist zu raten, die Abmahnung nicht zu ignorieren und die gesetzten Fristen genau zu beachten. Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht prüfen zu lassen. Nicht empfehlenswert ist es, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da die Wirkung und Reichweite dieser Erklärung in der Regel von rechtlichen Laien nicht eingeschätzt werden kann.

Unsere Verhaltenstipps:

  •     Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
  •     Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  •    Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
  •    Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

In Bezug auf die Unterlassungserklärung raten wir von einer schnellen Unterzeichnung ab. Selbst wenn ein Verstoß unstreitig sein sollte, sollte die Erklärung umfangreich modifiziert werden. Keinesfalls sollten die Risiken – inbesondere in Bezug auf Beseitigungspflichten vor Abgabe (Google Cache, beendete Angebote, Rückruf, etc.) unterschätzt werden. Wurde Ihnen die rechtsverletzenden Ware von einem gewerblichen Anbieter verkauft, stehen Ihnen gegebenenfalls sogar Schadenersatzansprüche gegen Ihren Lieferanten zu. Auch dies prüfen wir.

 

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir – insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Design- und Geschmacksmusterrechts tätig. Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30 oder senden Sie uns die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

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