Abmahnung von dem Autoren Christian Kaiser und Rechtsanwaltskanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte

Abmahnung wegen öffentlicher Zugänglichmachung von Sprachwerk des Autoren Christian Kaiser und Nesselhauf Rechtsanwälte: Uns erreichte eine durch die Rechtsanwaltskanzlei Nesselhauf ausgesprochene Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung eines Textes von Christian Kaiser. So soll auf der Internetseite des Abgemahnten ein Text über den berühmten schottischen Philosophen veröffentlicht worden, der von Christian Kaiser geschrieben worden sei. Wir kennen den Gegner bereits und haben hier schon über diese Abmahnungen berichtet.

Die Rechtsanwälte von Nesselhauf behaupten, der fragliche Text sei als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt und eine öffentliche Zugänglichmachung ohne die Zustimmung des Autoren sei daher eine Urheberrechtsverletzung, welche die Rechtsfolgen des § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nach sich ziehe.

 

Welche Ansprüche machen Nesselhauf Rechtsanwälte für Christian Kaiser geltend?

Die Abmahnenden machen in diesem Fall für Herrn Christian Kaiser die typischen Ansprüche geltend. Sie fordern, der Abgemahnte solle

  • eine strafbewerte Unterlassungserklärung abgeben,
  • Auskunft erteilen, seit wann die streitgegenständliche Biografie auf der Internetseite veröffentlicht wurde,
  • Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr oder eine Pauschale zahlen und
  • die angefallenen Rechtsanwaltskosten der Nesselhauf Rechtsanwälte von fast 1.000,00 Euro erstatten.

 

Abmahnung wegen einer angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung erhalten?

Empfänger eines Abmahnschreibens wegen einer angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung oder einer ähnlichen Urheberrechtsverletzung sollten die nächsten Schritte nur wohl überlegt tätigen. Anstatt durch die Versäumung von Fristen Anlass zu einem teuren gerichtlichen Verfahren zu geben, sollten Betroffene lieber frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bieten Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine Kontaktaufnahme ist über das Direkthilfe-Formular, telefonisch (0251  20 86 80 30), per Fax (0251 20 86 80 50) oder auch per Email (info@wd-recht.de) möglich.

 

Warum sollte ich einen Fachanwalt für Urheberrecht zu Rate ziehen?

Abgemahnte sollten nicht ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt die Forderungen der Gegenseite erfüllen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet den Abgemahnten für 30 Jahre, die Schadensersatzforderungen und die angesetzten Streitwerte sind häufig überhöht und die geforderte Auskunft kann weitere Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht und unterstützt Sie bei Abmahnungen wegen angeblicher unberechtigter Nutzung von Texten wie Biografien. Hier stellt sich häufig die Frage, ob der Text überhaupt ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist und urheberrechtlichen Schutz genießt. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Abmahnung schon aus diesem Grund unberechtigt.

Die Fachleute von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte haben in unzähligen Mandaten große Erfahrung auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen gewonnen, so auch mit im Namen von Christian Kaiser ausgesprochenen Abmahnungen. Überzeugen Sie sich von diesem Wissen, indem Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei in Anspruch nehmen.

 

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