Abmahnung von bocklegal und Bottega Veneta

Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung von bocklegal. Es werden Ansprüche für die Firma Bottega Veneta S.r.l. aus Italien geltend gemacht. In der Abmahnung werden Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzansprüche im Namen der Firma Bottega Veneta geltend gemacht.

Vorab: Wenn Sie oder Ihr Unternehmen ebenfalls eine Abmahnung aus den Bereichen Designrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten haben, können Sie uns die Abmahnung gerne im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung übersenden. Nutzen Sie hierzu unsere E-Mail Adresse info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Worum geht es bei der Abmahnung der von bocklegal und Bottega Veneta?

Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Konkret geht es um designrechtlich geschützte Handtaschen. Der Empfänger der Abmahnung soll Plagiate angeboten haben. Es werden Ansprüche aus der GGV und dem UWG geltend gemacht. Dabei geht es um:

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadenersatz und
  • Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 €

Rechtlich ist darauf hinzuweisen, dass Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster ungeprüfte Schutzrechte sind, die auch dann eingetragen werden können, wenn die eigentlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, Eigenart) überhaupt nicht vorliegen. Es ist daher Aufgabe des vermeintlichen „Verletzers“ zu prüfen, ob es Offenbarungen von Mustern gibt, die bereits vor der Anmeldung neuheitsschädlich einsehbar waren. Fehlt es an Neuheit und Eigenart besteht kein Anspruch. Es kann daher sinnvoll sein, identische oder ähnliche ältere Muster zu suchen.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von bocklegal reagieren?

Wenn Sie eine Abmahnung von bocklegal und Bottega Veneta erhalten haben, ist es ratsam, rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Design- und Geschmacksmusterrecht erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu Rate zu ziehen.

Wir kennen die Abmahnung bereits und Ihnen daher eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Nutzen sie vorab unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich mit unserer Expertise vertraut zu machen.

Unsere Verhaltenstipps:

  •     Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
  •     Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  •    Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
  •    Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

In Bezug auf die Unterlassungserklärung raten wir von einer schnellen Unterzeichnung ab. Selbst wenn ein Verstoß unstreitig sein sollte, sollte die Erklärung umfangreich modifiziert werden. Keinesfalls sollten die Risiken – inbesondere in Bezug auf Beseitigungspflichten vor Abgabe (Google Cache, beendete Angebote, Rückruf, etc.) unterschätzt werden. Wurde Ihnen die rechtsverletzenden Ware von einem gewerblichen Anbieter verkauft, stehen Ihnen gegebenenfalls sogar Schadenersatzansprüche gegen Ihren Lieferanten zu. Auch dies prüfen wir.

 

Kostenlose Ersteinschätzung durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

Bereits seit vielen Jahren sind wir – insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Design- und Geschmacksmusterrechts tätig. Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30 oder senden Sie uns die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

 

 

 

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