Aktuell erreichte uns eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Loenz Seidler Gossel. Die Abmahnung wird im Auftrag der BB Coffee Company GmbH ausgesprochen. Gegenstand ist der angeblich rechtswidrige Vertrieb einer Kaffeemühle, welche dem Modell „comandante“ der BB Coffee Company GmbH ähneln soll. Wenn Sie auch eine Abmahnung von BB Coffee Company GmbH und Lorenz Seidler Gossel erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Worum geht es bei der Abmahnung von BB Coffee Company GmbH und Lorenz Seidler Gossel
In dem Schreiben wird die rechtliche Vertretung der BB Coffee Company GmbH angezeigt, die auf die Herstellung und den Vertrieb hochwertiger Kaffeemühlen spezialisiert ist. Diese Kaffeemühlen werden weltweit unter der Marke „Comandante“ vertrieben, und ihre besondere Handkurbel hebt sich durch eine einzigartige Form vom Markt ab. Die Kurbel ist ein prägendes Merkmal der Kaffeemühlen, das durch mehrere Gerichtsurteile (Landgericht Düsseldorf, Landgericht Berlin) anerkannt wurde, was deren wettbewerbliche Eigenart bestätigt.
Das Design der Handkurbel ist zudem durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt, welches zugunsten des Geschäftsführers eingetragen ist. Die Merkmale des Gemeinschaftsgeschmacksmusters werden detailliert beschrieben, insbesondere die markante Biegung der Handkurbel.
Was ist der Vorwurf und was wird gefordert?
Die BB Coffee Company GmbH hat festgestellt, dass ein Amazon-Händler eine Kaffeemühle vertreibt, die nahezu alle Gestaltungsmerkmale des geschützten Designs übernimmt. Dies stelle eine Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters gemäß der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) dar. Der Händler wird aufgefordert, den Vertrieb der nachgeahmten Kaffeemühle zu stoppen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.
Neben der Geschmacksmusterverletzung wird dem Händler auch wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen, da die nahezu identische Nachahmung der Handkurbel eine Herkunftstäuschung und Rufausbeutung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Der Preis der nachgeahmten Mühle, der deutlich niedriger ist als der der Originalprodukte, schadet dem exklusiven Image der „Comandante“-Kaffeemühlen und beeinträchtigt deren Wertschätzung.
Die BB Coffee Company fordert den Händler auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und behält sich rechtliche Schritte vor, falls diese nicht fristgerecht eingeht. Der Schadensersatzanspruch umfasst auch die Erstattung der Anwaltskosten, die sich aus einem Streitwert von 250.000 Euro ergeben.
Zusammengefasst fordert die BB Coffee Company den Amazon-Händler auf, den Vertrieb der nachgeahmten Kaffeemühle zu unterlassen, da sie sowohl das Geschmacksmusterrecht als auch das Wettbewerbsrecht verletzt.
Wie sollte man reagieren?
Betroffene sollten die Fristen notieren und die Abmahnung genau prüfen. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz vertreten wir täglich Mandanten, die wettbewerbsrechtliche oder designrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Wir kennen die Gegner und das Vorgehen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren:
- Abgabe der Unterlassungserklärung (modifiziert oder in der vorgelegten Form), falls eine Verletzung wahrscheinlich ist.
- Verhandlungen mit der Gegenseite, um die Ansprüche zu reduzieren.
- Zurückweisung der Abmahnung, wenn sie unbegründet ist.
- Gerichtliche Schritte, um die Rechtslage klären zu lassen (negative Feststellungsklage oder Verteidigung gegen eine Klage).
Als erfahrene Fachanwälte orientieren wir unseren Vorschlag immer am Interesse unserer Mandanten. Nach genauer Prüfung der Abmahnung kommt dabei entweder eine außergerichtliche Einigung oder, falls notwendig, eine Verteidigung vor Gericht in Betracht. Nutzen Sie unsere Erfahrung und fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnun