Abmahnung von AdSimple GmbH und Kuntze Mayer & Beyer Rechtsanwälte – Kostenlose Ersteinschätzung

Aktuell erreichte uns eine urheberrechtliche Abmahnung der AdSimple GmbH und der Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer. Es geht um die illegale Nutzung von Texten im Internet.

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen die Fachanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven für eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung gerne zur Verfügung. Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Fachanwalt für IT-Recht, kennt die Abmahnung bereits und kann Ihnen eine optimale Beratung anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Gerne können Sie auch unser Direkthilfe-Formular nutzen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Die häufig knapp bemessenen Fristen werden dadurch sicher gewahrt.

 

Abmahnung von AdSimpel wegen illegaler Nutzung von Texten im Internet – Worum geht es?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von AdSimple ist die illegale Nutzung von Texten im Internet durch einen Betreiber einer Website. Die Rechtsanwälte von Kuntz Mayer & Beyer weise darauf hin, dass eine Datenschutzerklärung veröffentlicht worden sei, die von der AdSimple bzw einem Urheber erstellt worden sei und nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfe.

Insbesondere müsse ein entsprechender Link mit einer Quellenbezeichnung gesetzt werden. Wird die Quelle / Link nicht genannt, so sei die Verwendung des Textes / Datenschutzerklärung eine Urheberrechtsverletzung. Es wird auf § 97 UrhG verwiesen.

Es wird u.a. die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft über Art und Umfang der Benutzungshandlung gefordert. Ferner wird Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt. Danach folgt eine Rechnung mit – aus unserer Sicht völlig übersetzten Beträgen – die in einem pauschalen Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 € mündet. Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie unter: Urheberrecht

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von AdSimple und Kuntze Mayer Beyer Rechtsanwälte reagieren?

Abmahnung wegen adsimple - Fachanwalt Drouven hilft
Timm Christian Drouven: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für IT-Recht

Betroffene Anbieter sollten die Abmahnung ernst nehmen und die Fristen beachten. Gleichzeitig gilt: Unterschreiben Sie niemals voreilig die geforderte Unterlassungserklärung. Auch die Zahlung sollte nicht ohne fachanwaltliche Prüfung geleistet werden. Wir halten die Forderung für völlig übersetzt. Betroffene Anbieter sollten im Falle einer Abmahnung von der AdSimple GmbH insbesondere folgende Tipps beachten:

  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Fristen beachten
  • Vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • Fachanwalt für Urheberrecht kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen!
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