Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. – vgu – erhalten?

Aktuell erreichen uns wieder einige Abmahnungen des Vgu (Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.). Wir vertreten seit 2016 einige Mandanten, die eine Abmahnung vom Vgu erhalten haben. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung vom Vgu erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können Ihnen daher eine optimale Einschätzung geben.

Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück. So werden die meist äußerst knappen Fristen sicher gewahrt.

 

Abmahnung vom Vgu – Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. worum geht es?

Aktuell werden wieder Verstöße gegen die PAngV abgemahnt. In der Regel wir bemängelt, dass der Grundpreis nicht angegeben worden sei. Dies stelle nicht nur ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar, sondern auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Diese berechtige den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. dazu, gegen den Abgemahnten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend zu machen.

 

Was ist zu beachten und sollte man die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Betroffene Unternehmen sollten immer auf die knappen Fristen achten und keinesfalls die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung unterzeichnen. Die Unterlassungserklärung erfasst nicht nur die genannten Produkte, sondern kann auch „kerngleiche“ Verstöße erfassen. Überdies treffen den zum Unterlassen Verpflichteten weitreichende Beseitigungspflichten. Wer hier im Vorfeld nicht richtig beraten ist, riskiert womöglich sehr umfangreiche Vertragsstrafen. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Produkte online einsehbar waren. Man sollte daher keinesfalls glauben, die Angelegenheit sei mit Zahlung der geringen Abmahnpauschale und der Abgabe der Unterlassungserklärung erledigt. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist aus unserer Sicht und in den meisten Fällen (Onlinehandel) tatsächlich erst nach einer erheblichen Vorarbeit – unter Beachtung der von der Rechtsprechung konkretisierten Beseitigungspflichten – sinnvoll.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Wir haben auch bereits über die Abmahnungen des Vgu – Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. berichtet.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
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