Abmahnung vom Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.

Diese Woche wurde uns eine Abmahnung vom Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V. vorgelegt. Gegenstand sind Ansprüche aus dem UWG (Wettbewerbsrecht). Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des Berufsverbandes des Deutschen Münzenfachhandels e.V. erhalten haben, können Sie gerne unsere erste Einschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Worum geht es in der Abmahnung vom Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.?

Die uns vorliegende Abmahnung ist eine „klassische“ Abmahnung eines Verbandes in Bezug auf private Ebay Verkäufer, welche aus Sicht des Verbandes als Unternehmer einzuordnen sind. Problematisch ist in diesen Fällen die Tatsache, dass weder das Gesetz noch die Rechtsprechung feste Grenzen vorgeben, ab wann ein privater Verkäufer als Unternehmer anzusehen ist.

Die Rechtsprechung arbeitet in Bezug auf die Anwendbarkeit des UWG mit einer Gesamtschau verschiedener Indizien. Gegen ein Handeln als Unternehmer spricht z.B. die geringe Anzahl der Bewertungen als Verkäufer, die Art und Anzahl der angebotenen Waren (wobei auch private Sammler von Münzen in der Regel nur „neue“ Münzen anbieten werden, da Umlaufmünzen in der Regel nicht gesammelt werden) sowie der Umfang sowie die allgemeine Aufmachung.

Auch wenn dabei – wie in der vorliegenden Abmahnung aus unserer Sicht alles dafür spricht, dass der Anbieter ein privater Verkäufer ist und damit das UWG keine Anwendung findet – sollten diesen Fragen durch einen spezialisierten Fachanwalt geprüft werden. Unter Umständen trifft dem Abgemahnten eine sekundäre Darlegungslast in Bezug auf die Hintergründe der Verkäufe.

Wie sollte man auf die Abmahnung vom Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V. reagieren?

Keinesfalls sollte die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Im Falle einer Abmahnung vom Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V. empfehlen wir folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht  zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch per E-Mail und Telefon

Weitere Infos finden Sie unter:

Abmahnung  wegen Wettbewerbsrecht

 

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