Abmahnung Nicki Leist | Kostenlose Ersteinschätzung

Aktuell erreichte uns eine Abmahnung von Herrn Nicki Leist und der Kanzlei Sievers & Kollegen. Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten auf der Handelsplattform Ebay. Es handelt sich daher um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Nicki Leist und den Rechtsanwälten Sievers und Kollegen erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experten für Wettbewerbsrecht nutzen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Nutzen Sie einfach unser Direkthilfe-Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Abmahnung von Nicki Leist – Darum geht es:

Im Rahmen der Abmahnung weisen die Anwälte von Sievers & Kollegen zunächst darauf hin, dass ihr  Mandant im Internet (eBay) unter dem Verkäufernamen „pu_eva_encap“ einen gewerblichen Handel u. a. mit Modellautos betreibe. Hierdurch stehe er in einem Wettbewerbsverhältnis zu anderen gewerblichen Händlern von Modellautos.

Gleichzeitig rügen die Anwälte, dass der betroffene Händler Pflichtangaben nicht mache und damit gegen Wettbewerbsrecht verstoße. Tatsächlich ist es so, dass Fehler im Rahmen von Pflichtangaben, Impressum oder im Rahmen der Widerrufsbelehrung Wettbewerbsverstöße sein können. Mitbewerber können diese zum Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung machen und sogar die Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Im vorliegenden Fall ist genau dies geschehen. Es wird eine umfangreiche Unterlassungserklärung gefordert. Überdies werden beträchtliche Rechtsanwaltskosten geltend gemacht ( § 12 UWG).

Problematisch ist insbesondere die Regelung  zur Vertragsstrafe: „..für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziff. … an den Unterlassungsgläubiger eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu zahlen“. Wir raten bereits jetzt dringend davon ab, diese Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

 

Was ist die richtige Rektion?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist nichts für den juristischen Selbstversorger. Insbesondere die umfangreiche Unterlassungserklärung und die daraus resultierenden Pflichten für die Zukunft sind problematisch. Häufig wird übersehen, dass die Unterlassungserklärung eine Wirkung über den Wortlaut hinaus entfaltet. So können rechtswidrige Angebobte, die noch im Internet (z.B. Cache) einsehbar sind, eine Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Beseitigungspflichten auslösen.

Dies gilt auch dann, wenn die Beseitigungspflichten in der Unterlassungserklärung nicht explizit aufgeführt sind! Betroffene Händler sollten daher zunächst unsere Expertentipps beherzigen und die Abmahnung keinesfalls ignorieren.

Unser Expertentipp:  Betroffene Händler sollten die Abmahnung immer ernst nehmen und die Fristen beachten. Werden die Fristen nicht eingehalten, besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt. Hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen. Lassen Sie die Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterzeichnen Sie keinesfalls voreilig die strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Ob die Abmahnung berechtigt ist, kann nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet werden. Unsere Kanzlei verfügt derzeit über mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •             Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
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