Abmahnung Marke „superdry“ / DKH Retail Ltd.

Aktuell wurde uns seine Abmahnung der Kanzlei Winterstein (Bear & Wolf) wegen Verletzung der Marke „superdry“ vorgelegt. Markeninhaber ist die DKH Retail Ltd.
Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Markenverletzung im Bezug auf die Marke „superdry“. Es wird behauptet, dass T-Shirts verkauft wurden, die ohne Zustimmung der DKH Retail Ltd. mit der Marke „superdry“ versehen worden sind. Die Rechtsanwälte Winterstein fordern:

Wir vertreten hunderte Unternehmen, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Wichtig ist, die Abmahnung nicht zu ignorieren und die Fristen zu beachten. Keinesfalls sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite ungeprüft unterzeichnet werden.

Die uns vorliegende Unterlassungserklärung erhält z.B. den Zusatz: „Die Parteien sind sich hierbei einig, dass Einzelverstöße nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden“. Ein solcher Zusatz birgt ein erhebliches Haftungsrisiko. Der einmalige Verkauf von z.B. 10 t-Shirts könnte demnach eine 10fache Vertragsstrafe auslösen. Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Weitere Infos finden Sie unter: Anwalt für Markenrecht

Sie haben Fragen zu einer markenrechtlichen Abmahnung? Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter: 0251 20 86 80 30 oder via E-Mail: info@wd-recht.de

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