Aktuell wurde uns eine Klage der Rechtsanwälte KLAKA vorgelegt. Gegenstand der Klage ist die Verletzung von Wettbewerbsrecht. Im konkreten Fall geht die Firma Longchamp SAS gegen die angeblich wettbewerbswidrige Nachahmung der bekannten Longchamp Handtaschen vor.
Wettbewerbsrecht und Nachahmungsschutz
Es wird häufig übersehen, dass der Vertrieb von Nachahmungen auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu Gunsten des Verletzten auslösen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Verletzte kein angemeldetes Schutzrecht (Design, Gebrauchsmuster, Patent) sein Eigen nennt.
Führt der Vertrieb eines Imitates bei den Abnehmern zu der Gefahr einer vermeidbaren Herkunftstäuschung über die betriebliche Herkunft und/oder nutzt der Verkäufer die Wertschätzung, welche dem „Original“ entgegen gebracht wird, unangemessen aus, stehen dem Verletzten Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach den §§ 8, 3, 4 Nr. 9 a und § 4 Nr.9 b UWG zu.
Im Falle einer wettbewerbswidrigen Nachahmung wird der Verletzte zunächst eine Abmahnung aussprechen. Im Rahmen der Abmahnung wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Reagiert der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung des Verletzten, kann der Anspruchsinhaber eine einstweilige Verfügung und/oder eine Klage bei Gericht einreichen. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden.
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Kontaktieren Sie uns unter: 0251 20 86 80 30. Wenn Ihr Unternehmen eine Abmahnung erhalten hat, können Sie unser Direkthilfe-Formular nutzen.