Der Vertrieb von Kindersicherungsprodukten über Amazon und andere Online-Marktplätze birgt erhebliche wettbewerbsrechtliche Risiken. Besonders im Fokus stehen derzeit Steckdosensicherungen, Schubladensicherungen und Schranksicherungen, bei denen Mitbewerber verstärkt produktsicherheitsrechtliche Verstöße abmahnen.
Uns liegt aktuell eine umfangreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte tqf legal und Reer GmbH, eines marktführenden Herstellers von Kindersicherheitsprodukten, vor. Gegenstand der Abmahnung sind angeblich unsichere Steckdosen- und Schubladensicherungen, die über Amazon vertrieben wurden.
Worum geht es in der Abmahnung durch tqf legal und Reer GmbH?
Die Reer GmbH trägt vor, seit über 100 Jahren im Bereich Kindersicherheit tätig und Marktführerin in Deutschland zu sein. Beide Parteien vertreiben Kinderschutzprodukte, sodass nach Auffassung der Gegenseite ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 8 UWG besteht. Dem Händler wird vorgeworfen, gegen produktsicherheitsrechtliche Vorgaben sowie gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Konkret beruft sich die Abmahnung auf:
- §§ 3, 3a UWG,
- produktsicherheitsrechtliche Vorgaben,
- angebliche Sicherheitsmängel der Produkte,
- sowie eine Irreführung der Verbraucher.
Vorwurf 1: Steckdosensicherung angeblich unsicher
Nach dem Vortrag der Rechtsanwälte tqf legal und Reer GmbH soll sich die angebotene Steckdosensicherung trotz ordnungsgemäßer Montage mit bloßen Händen wieder entfernen lassen. Die Rechtsanwälte tqf legal und Reer GmbH behaupten, dies im Rahmen eines Testkaufs überprüft zu haben. Dadurch werde der eigentliche Sicherungszweck des Produkts verfehlt, da Kinder den Schutz entfernen könnten. Dies stelle eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Kindern dar.
Vorwurf 2: Schubladensicherung unterschreitet Sicherheitsanforderungen
Darüber hinaus wird beanstandet, dass die Schubladen- bzw. Schranksicherung mit zu geringem Kraftaufwand geöffnet werden könne.
Die Gegenseite verweist dabei auf die DIN EN 16948 und behauptet, die gemessenen Kraftwerte lägen deutlich unter den empfohlenen Sicherheitswerten.
Nach Auffassung der Abmahnerin könnten Kinder die Sicherung deshalb ohne Weiteres öffnen.
Wettbewerbsrechtlicher Hintergrund solcher Abmahnungen
Besonders relevant ist hierbei die Verknüpfung von Produktsicherheitsrecht und Wettbewerbsrecht.
Verstöße gegen Sicherheitsvorgaben können zugleich Wettbewerbsverstöße darstellen und somit von Mitbewerbern abgemahnt werden.
Gerade bei Produkten, die sich an Familien und Kinder richten, setzen Gerichte häufig besonders strenge Maßstäbe an die Produktsicherheit.
Gilt überhaupt noch das ProdSG?
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass viele aktuelle Abmahnungen weiterhin umfangreich auf das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Bezug nehmen.
Seit Dezember 2024 gilt jedoch vorrangig die neue europäische Produktsicherheitsverordnung:
Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
Das ProdSG existiert zwar weiterhin, viele produktsicherheitsrechtliche Anforderungen ergeben sich inzwischen jedoch unmittelbar aus der GPSR. Ob die in Abmahnungen zitierte Rechtsgrundlage im Einzelfall noch korrekt herangezogen wurde, sollte daher genau geprüft werden.
Welche Ansprüche werden von Rechtsanwälte tqf legal und Reer GmbH geltend gemacht?
Die Abmahnung enthält die typischen wettbewerbsrechtlichen Forderungen:
- Unterlassung des weiteren Vertriebs,
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- umfangreiche Auskünfte zu Lieferanten und Umsätzen,
- Schadensersatz,
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
Der angesetzte Gegenstandswert beträgt:
50.000 EUR
Dies führt regelmäßig zu erheblichen Kostenrisiken.
Vorsicht bei Unterlassungserklärungen
Besondere Vorsicht ist bei der geforderten Unterlassungserklärung geboten. Wer eine solche Erklärung vorschnell unterschreibt, verpflichtet sich unter Umständen lebenslang zur Unterlassung – verbunden mit erheblichen Vertragsstrafenrisiken bei späteren Verstößen. Gerade bei technischen Sicherheitsvorwürfen sollten die behaupteten Mängel daher zunächst sorgfältig überprüft werden.
Sind solche Abmahnungen berechtigt?
Ob die Vorwürfe tatsächlich berechtigt sind, lässt sich regelmäßig erst nach technischer und rechtlicher Prüfung beurteilen.
Entscheidend sind insbesondere Fragen wie:
- Sind die behaupteten Sicherheitsmängel tatsächlich nachweisbar?
- Wurden die Tests ordnungsgemäß durchgeführt?
- Sind die herangezogenen Normen überhaupt einschlägig?
- Liegt tatsächlich eine konkrete Gefährdung vor?
- Wurde die aktuelle Rechtslage zur GPSR korrekt berücksichtigt?
Gerade im Bereich Produktsicherheit bestehen häufig erhebliche technische und rechtliche Angriffspunkte. Abmahnungen wegen angeblich unsicherer Kindersicherungsprodukte nehmen derzeit deutlich zu. Besonders Amazon-Händler geraten schnell in den Fokus von Mitbewerbern und Marktführern. Die Kombination aus Produktsicherheitsrecht und Wettbewerbsrecht ist für Händler äußerst risikoreich:
- hohe Streitwerte,
- erhebliche Vertragsstrafenrisiken,
- umfangreiche Auskunftsansprüche,
- mögliche Schadensersatzforderungen.
Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese daher keinesfalls ungeprüft akzeptieren oder vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben. Gerade aufgrund der neuen Rechtslage rund um die GPSR lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Einzelfall. Betroffene können unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen.