Abmahnung durch Sievers & Kollegen im Auftrag von Michael Geiss wegen Urheberrechtsverletzung

In den letzten Jahren sind uns immer wieder Abmahnungen der Kanzlei Sievers & Kollegen vorgelegt worden.

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen im Auftrag von Michael Geiss wegen Urheberrechtsverletzung vorgelegt. Die Abmahnung betrifft  die unlizenzierte Nutzung von Produktfotografien auf Online-Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon. In diesem Artikel erläutern wir die Hintergründe solcher Abmahnungen, mögliche Forderungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für Betroffene.

Sollten auch Sie von einer ähnlichen Abmahnung betroffen sein, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gerne für eine für Sie unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail (info@wd-recht.de) erreichen, um Ihre rechtlichen Optionen zu besprechen. Gerne können Sie auch unser Direkthilfe-Formular verwenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück.

Hintergrund der Abmahnung durch Sievers & Kollegen im Auftrag von Michael Geiss wegen Urheberrechtsverletzung

Herr Michael Geiss ist nach eigenen Angaben Fotograf und erstellt professionelle Produktfotos. Diese Bilder werden häufig für Online-Angebote verwendet. Wer diese Bilder ohne die erforderliche Lizenz oder Genehmigung nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Die Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt diese Verstöße ab und fordert verschiedene rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Solche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung  sind insbesondere für Privatpersonen problematisch, die sich nicht bewusst sind, dass das Kopieren und Verwenden von fremden Bildern ohne Erlaubnis gegen das Urheberrecht verstößt. Aber auch gewerbliche Händler können betroffen sein, wenn sie Bilder nutzen, für die sie keine Nutzungsrechte erworben haben.

Inhalt einer typischen Abmahnung

Eine Abmahnung durch Sievers & Kollegen im Auftrag von Michael Geiss enthält typischerweise folgende Elemente:

  • Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: Die Abmahnung legt dar, dass der Abgemahnte unerlaubt ein Bild von Michael Geiss verwendet hat. Oft wird ein Screenshot des Angebots beigefügt, um den Verstoß zu dokumentieren.
  • Forderung einer Unterlassungserklärung: Die Kanzlei verlangt, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Diese Erklärung verpflichtet den Abgemahnten dazu, das Bild nicht weiter zu verwenden und bei zukünftigen Verstößen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Aktuell werden hier sogar 5.100 € für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung vorgeschlagen.
  • Auskunft:  Die Kanzlei fordert zudem in einem ersten Schritt umfassend Auskunft über die Verletzungshandlung. Vorsicht! Die Auskunft dient der Vorbereitung der Schadenersatzforderung! Auch wird danach der Gegenstandswert für die Kosten der Abmahnung bestimmt, der bis zu 10.000 € betragen kann. Betroffene sollten daher die Abmahnung immer durch einen Fachanwalt prüfen lassen.

Rechtliche Grundlagen und mögliche Verteidigung

Nach § 97 UrhG (Urheberrechtsgesetz) haben Urheber das Recht, gegen unbefugte Nutzung ihrer Werke vorzugehen. Allerdings gibt es auch gesetzliche Regelungen, die Betroffene schützen können:

  • § 97a Abs. 3 UrhG – Deckelung der Abmahnkosten
    • Wenn die Urheberrechtsverletzung privat und nicht gewerblich erfolgte,
    • wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt und
    • wenn der Verstoß nur geringfügig ist,
    • dann dürfen die Abmahnkosten auf maximal 100 Euro gedeckelt werden.

Betroffene sollten daher prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und sich gegebenenfalls darauf berufen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung durch Sievers & Kollegen im Auftrag von Michael Geiss

reagieren?

Wer eine Abmahnung von Sievers & Kollegen im Auftrag von Michael Geiss erhält, sollte die folgenden Schritte beachten:

  1. Ruhe bewahren – Keine übereilte Zahlung oder Unterzeichnung der Unterlassungserklärung!
  2. Fristen beachten – Eine Nicht-Reaktion kann teure Konsequenzen haben.
  3. Die Abmahnung prüfen lassen – Ein Anwalt kann helfen, unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzuwehren.
  4. Gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben – Diese kann verhindern, dass man sich unnötig stark bindet.
  5. Verhandlungsversuche unternehmen – Oft lässt sich eine Reduzierung der Forderung erreichen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt!

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung durch erfahrene Fachanwälte im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Im Rahmen dieser Ersteinschätzung können wir Ihre rechtliche Situation genau analysieren und die besten nächsten Schritte mit Ihnen besprechen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht nur auf die Abmahnung reagieren, sondern auch Ihre rechtlichen Optionen vollständig kennen.

Kontaktieren Sie uns unter

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eMail: info@wd-recht.de

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Ihre Vorteile bei der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei:

  • Erfahrene Fachanwälte: Unsere Anwälte haben umfassende Erfahrung in der Bearbeitung von Urheberrechts-, Wettbewerbs- und Markenrechtsfällen und vertreten Sie kompetent und professionell.
  • Individuelle Betreuung: Bei uns erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der sich ganz auf Ihre Situation konzentriert und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen bietet.
  • Kostentransparenz: Durch Pauschalhonorarvereinbarungen können Sie sicher sein, dass Sie von Beginn an klare und transparente Kosten haben.
  • Schnelle Kommunikation: Wir bieten schnelle und unkomplizierte Kommunikation, sowohl per E-Mail als auch telefonisch, sodass Sie stets auf dem Laufenden sind.

 

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