Abmahnung durch Rechtsanwalt Kilian Lenard wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz „Google Fonts“

Erneut erreichen uns mehrere Abmahnung des Rechtsanwalts Kilian Lenard für einen Mandanten. Hintergrund der Abmahnung ist eine angebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung und Datenschutzverstoß aufgrund der Nutzung von Google Fonts.

 

Was wirft Rechtsanwalt Kilian Lenard den Betroffenen vor?

Kilian Lenard wirft den betroffenen Personen vor, dass sie auf Ihrer Website Google Fonts verwenden und damit in einer bestimmten Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Mandanten von Kilian Lenard verletzten. Technischer Hintergrund ist, dass Google Fonts der Darstellung von Schriftarten auf einer Website dient. Dabei können die Fonts (Schriftarten) entweder lokal auf dem eigenen Server oder auf einem Server von Google (dynamische Nutzung) gespeichert sein. Im Rahmen der Abmahnung wird nun behauptet, dass eine dynamische Nutzung auf der Website des betroffenen Abgemahnten gegeben sei und dass dies zu einer Datenübertragung der Nutzerdaten in die USA führe. Hierdurch käme es zu einem Datenschutzverstoß. Hintergrund sei, dass sein Mandant – Herr „I“ – die Website des Abgemahnten besucht habe und dabei die IP-Adresse rechtswidrig in die USA übertragen worden sei.

 

Warum werden 170 Euro Schadenersatz gefordert?

Im Rahmen der Abmahnung wird eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 170 €  an Herrn I. gefordert. Es wird behauptet, dies sei berechtigtes Schmerzensgeld aufgrund des Datenschutzverstoßes. Im Rahmen der Begründung wird wahllos auf Urteile Bezug genommen, die zum hiesigen Sachverhalt aus unserer Sicht nicht passen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird – im Gegensatz zu anderen ähnlichen Abmahnungen dieser Art – nicht gefordert.

Die rechtliche Begründung der Ansprüche leitet Rechtsawalt Kilian daraus ab, dass seine Mandantschaft nicht in die dynamische Nutzung von Google Fonts eingewilligt habe. Auch läge ein Rechtfertigungsgrund nach Art. 5 Abs. 1 f) DSGVO im konkreten Fall nicht vor. Die Norm ist aus unserer Sicht nicht einschlägig.

 

Wie beurteilen Fachanwälte für IT-Recht die Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard?

Aus unserer Sicht ist die Abmahnung zwar ernst zu nehmen, aber äußert kritisch zu beurteilen. Man könnte z.B. einwenden, dass die Abmahnung aus verschiedenen Gründen rechtsmissbräuchlich ist. Auch wären Einwände gegen die Höhe des Schmerzensgeldes vorzubringen. Zudem kann mit den Vorschriften der DSGVO selbst argumentiert werden. Vor allem aber könnte der Abgemahnte selbst Ansprüche auf Zahlung gegen Herrn I. haben!

 

Was ist Empfänger einer solchen Abmahnung zu raten?

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese insbesondere dann nicht ignorieren, wenn der Vorwurf in der Sache zutrifft. Es besteht die Gefahr, dass die Gegenseite nach Ablauf der gesetzten Frist Klage auf Zahlung des Schadensersatzbetrags erhebt und weitere Ansprüche geltend macht.

Hinzu kommt, dass sich weitere Dritte in dieser Sache mit weiteren Abmahnungen  melden. Es ist daher zu raten, den Sachverhalt durch einen Fachanwalt für IT-Recht prüfen zu lassen und die Abmahnung zum Anlass zu nehmen, eine datenschutzrechtliche Prüfung der eigenen Website vorzunehmen. Denn auch bei Nutzung anderer Tools wie reCAPTCHA und Google Maps sowie bei falschen Datenschutzerklärungen und Cookie-Bannern drohen datenschutzrechtliche Abmahnungen.

Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für IT-Recht an. Abgemahnte können der Kanzlei über das Abmahn-Direkthilfeformular oder via info@wd-recht.de die Abmahnung und Ihre Telefonnummer zusenden. Anschließend meldet sich einer unsere Rechtsanwälte bei Ihnen.

 

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