Abmahnung durch Primis GmbH und Medius Rechtsanwalts GmbH wegen EU-Kosmetikverordnung

Abmahnung durch Primis GmbH und Medius Rechtsanwalts GmbH wegen EU-Kosmetikverordnung: Aktuell erreichte uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Primis GmbH, vertreten durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich auf Verstöße gegen Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) bezieht.

Wenn Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung per E-Mail oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular mit Ihrer Telefonnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Hintergrund der Abmahnung von Primis GmbH und Medius Rechtsanwalts GmbH

Gemäß Artikel 19 Abs. 1 g) der Kosmetikverordnung dieser Verordnung schreibt vor, dass die Verpackung von kosmetischen Produkten unter anderem eine Liste der Inhaltsstoffe enthalten muss, die mit dem Begriff „Ingredients“ eingeleitet wird. Hierzu heißt es:

„1) Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieses Artikels dürfen kosmetische Mittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Behältnisse und Verpackungen kosmetischer Mittel unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar folgende Angaben tragen:

    • Eine Liste der Bestandteile. Diese Angabe braucht nur auf der Verpackung zu erscheinen. Die Liste trägt die Überschrift „Ingredients“.“

Diese Transparenz soll sicherstellen, dass Verbraucher über die Zusammensetzung der Produkte informiert sind und mögliche allergische Reaktionen vermeiden können. Im vorliegenden Fall wurde behauptet, die Inhaltsstoffe seien zwar angegeben, die Angabe sei aber nicht richtig bzw. nicht vollständig. Es wird behauptet, diese stelle nicht nur ein Verstoß gegen Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), sondern auch ein Verstoß gegen § 5a UWG dar. Es handelt sich also um eine Abmahnung  wegen Wettbewerbsrecht. Es wird behauptet, dass damit der falschen Angabe eine unlauterer Handlung im Sinne des § 5a UWG begangen wurde, da dem Verbraucher erforderliche Informationen vorenthalten würden.

Was wird von Primis GmbH und Medius Rechtsanwalts GmbH gefordert?

Die abgemahnten Händler werden in der Regel aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten, basierend auf einem Streitwert von 25.000 Euro, gefordert. Im vorliegenden Fall soll die Vertragsstrafe bei zukünftigen Verstößen nicht an die Primis GmbH, sondern an die Stiftung Deutsche Krebshilfe gezahlt werden.

Ist die Abmahnung berechtigt?

Die Verpflichtung zur korrekten Deklaration von Inhaltsstoffen ergibt sich aus Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann als unlauteres Wettbewerbsverhalten gemäß § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden.

Allerdings ist die Rechtslage hinsichtlich der Verpflichtung, Inhaltsstoffe auch im Online-Angebot vollständig anzugeben, nicht abschließend geklärt. Für konventionelle Kosmetikprodukte fehlt eine solche Regelung. Es bleibt daher bei den Vorgaben des § 5a UWG.

Wie sollte man auf die Abmahnung Primis GmbH und Medius Rechtsanwalts GmbH reagieren?

Als spezialisierte Fachanwälte empfehlen wir betroffenen Unternehmen folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  •     Keine vorschnelle Unterzeichnung: Unterschreiben Sie nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungserklärung. Solche Erklärungen können weitreichende und langfristige Verpflichtungen enthalten.
  •     Rechtliche Beratung einholen: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Dieser kann beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Schritte sinnvoll sind.
  •     Anpassung des Angebots: Überprüfen Sie Ihre Produkte und deren Deklaration auf Konformität mit der EU-Kosmetikverordnung. Stellen Sie sicher, dass verbotene Inhaltsstoffe nicht enthalten sind und die Deklaration der Inhaltsstoffe korrekt ist.
  •     Kommunikation mit dem Abmahner: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, direkt mit der abmahnenden Partei in Kontakt zu treten, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Abmahnungen wegen falscher Angabe von Inhaltsstoffen in Kosmetikprodukten sind ernst zu nehmen. Händler sollten ihre Produkte regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Erhalt einer Abmahnung ist es ratsam, umgehend rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu minimieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner