Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung von der Luxottica Group S.p.A. und CBH Rechtsanwälte vorgelegt. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits. Betroffenen Unternehmen können wir daher eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung von der Luxottica Group S.p.A. und CBH Rechtsanwälte an info@wd-recht.de (Telefonnummer nicht vergessen) und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. So werden auch knappe Fristen sich gewahrt.
Worum geht es bei der Abmahnung von Luxottica Group S.p.A. und CBH Rechtsanwälte?
Die Luxottica Group S.p.A. ist ein weltweit führender Hersteller von Brillen und Inhaber der Marke Ray-Ban. Um ihre Markenrechte zu schützen, geht Luxottica konsequent gegen vermeintliche Verstöße vor. Hierbei beauftragt sie Kanzleien wie CBH Rechtsanwälte, um Abmahnungen auszusprechen. In diesen Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ohne Zustimmung der Luxottica Group Produkte mit der Marke Ray-Ban angeboten und verkauft zu haben. Es wird behauptet, dass es sich bei den angebotenen Produkten im Produktfälschungen handelt. In der Abmahnung werden folgende Forderungen gestellt:
- Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen.
- Schadensersatz: Es wird die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert, dessen Höhe sich nach dem entstandenen Schaden für die Luxottica Group richtet.
- Anwaltskosten: Die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten wird verlangt.
- Herausgabe: Gegebenenfalls wird die Herausgabe noch vorhandener Exemplare der beanstandeten „Ray-Ban“ Produkte gefordert.
Wie sollte man auf die Abmahnung von Luxottica und CBH Rechtsanwälte reagieren?
Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz haben wir bereits tausende markenrechtliche Abmahnungen in den letzten Jahren für unsere Mandanten bearbeitet. Wir kennen die Gegner und das Vorgehen in der Regel bereits und haben folgende Empfehlungen für Abgemahnte, die eine markenrechtliche Abmahnung von Luxottica und CBH Rechtsanwälte wegen angeblicher Ray-Ban Produktfälschungen erhalten haben.
Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Abmahnung
- Ruhe bewahren: Panikreaktionen sind unangebracht. Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber handeln Sie besonnen.
- Fristen beachten: In der Abmahnung sind Fristen gesetzt, innerhalb derer Sie reagieren müssen. Versäumen Sie diese nicht, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
- Keine vorschnelle Unterzeichnung: Unterschreiben Sie nicht unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese könnte Verpflichtungen enthalten, die für Sie nachteilig sind.
- Rechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt. Dieser kann die Abmahnung prüfen und Ihnen helfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren, die Ihre Interessen wahrt.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Kaufbelege und Korrespondenzen, die im Zusammenhang mit den beanstandeten Produkten stehen.
Präventive Maßnahmen
Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie:
- Produktquellen überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gehandelten Produkte aus legitimen und autorisierten Quellen stammen.
- Markenrechte respektieren: Informieren Sie sich über die Markenrechte der Produkte, die Sie vertreiben, und holen Sie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen ein.
- Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich regelmäßig von einem Fachanwalt für Markenrecht beraten, insbesondere wenn Sie neue Produkte in Ihr Sortiment aufnehmen.
- Eine sorgfältige Prüfung und Einhaltung der Markenrechte kann Ihnen helfen, kostspielige Abmahnungen zu vermeiden und Ihr Geschäft rechtlich abzusichern.
Kostenlose Ersteinschätzung durch Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt nutzen!
Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht entwickeln wir für Sie eine fundierte Verteidigungsstrategie, um entweder die Ansprüche abzuwehren oder deren Umfang erheblich zu begrenzen. Wichtig ist dabei immer, die Fristen aus der Abmahnung einzuhalten, um teure gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.