Abmahnung durch Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte wegen Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Tasche „Le Pliage“

In den letzten Jahren hat die französische Luxusmarke Longchamp S.A.S., bekannt für ihre ikonische „Le Pliage“-Tasche, vermehrt rechtliche Schritte gegen Unternehmen und Einzelpersonen eingeleitet, die vermeintlich Nachahmungen dieses Modells vertreiben. Die Münchener Kanzlei Klaka Rechtsanwälte vertritt Longchamp in diesen Angelegenheiten und versendet entsprechende Abmahnungen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Longchamp und Klaka Rechtsanwälte wegen der angeblichen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an die folgende E-Mail Adresse: info@wd-recht.de . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück!

 

Worum geht es bei der Abmahnung von Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte

Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte behaupten, dass die Le Pliage – Linie seit über zwanzig Jahren vertrieben werde.  Dabei sei insbesondere auch die Gestaltung eines Münz- bzw. Schminktäschchens „Le Pliage“ für die Jean Cassegrain SAS als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 33626-0002 mit Anmeldetag vom 26.05.2003 geschützt. Die Eigenart des Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist aus Sicht der Gegenseite durch verschiedene Merkmale geprägt. Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte machen folgende Forderungen geltend:

  • Unterlassungserklärung: Die Empfänger sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in der sie sich verpflichten, die beanstandeten Produkte nicht mehr anzubieten oder zu verkaufen.
  • Kostenübernahme: Die Übernahme der Anwaltskosten von Longchamp wird gefordert. Diese bemessen sich oft an hohen Streitwerten. Im vorliegenden Fall wir der Abmahnung ein Gegenstandswert von 300.000 € zugrunde gelegt.
  • Auskunft & Schadensersatz: Es wird zudem Auskunft über die Verkäufe verlangt. Die Abgemahnten sollen detaillierte Auskünfte über die Herkunft und den Vertrieb der beanstandeten Produkte geben, um den Umfang der Rechtsverletzung zu ermitteln. Dies dient der Vorbereitung eines weiteren Schadenersatzanspruches, welcher sich in der Regel nach den Nettoumsätzen des Abgemahnten mit der Ware richtet.

Ist die Abmahnung berechtigt?

Hier kommt es entscheidend auf den Einzelfall an. Im Falle der Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist entscheidend, ob die Nachahmung den gleichen Gesamteindruck aufweist wie das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Es wird dabei in einem ersten Schritt geprüft, welche prägenden Merkmale das Gemeinschaftsgeschmacksmuster aufweist und ob diese Merkmale sich in dem nachgeahmten Erzeugnis ebenfalls wiederfinden.

Des Weiteren muss das Gemeinschaftsgeschmacksmuster selbst neu sein und Eigenart aufweisen. Dies wäre z.B. nicht der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung Dritte identische Taschen der Öffentlichkeit zugänglich und damit offenbart haben. Ob ein Muster neu ist und Eigenart hat wird nämlich nicht vom EUIPO im Rahmen der Eintragung geprüft! Die Prüfung kann unter Umständen sehr kompliziert sein. Es ist daher ratsam, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen.

Wie sollte man auf die Abmahnung von Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte reagieren?

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Ruhe bewahren: Vermeiden Sie übereilte Reaktionen und prüfen Sie die Abmahnung sorgfältig.
  • Fristen einhalten: Beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen, um weitere rechtliche Schritte, wie den Erlass einer einstweiligen Verfügung, zu vermeiden.
  • Anwaltliche Beratung suchen: Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser kann die Berechtigung der Abmahnung prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
  • Keine vorschnelle Unterzeichnung: Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne zuvor rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Oftmals können modifizierte Unterlassungserklärungen, die Ihre Interessen besser wahren, ausgearbeitet werden.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

 

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner