Abmahnung durch den DFB e.V. und Lentze Stopper wegen Ticketverkaufs über eBay

Wer Tickets für Fußballspiele über Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen verkauft, erhält zunehmend Abmahnungen durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) bzw. die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte. Hintergrund sind angebliche Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des DFB.

Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Betroffene sollten keinesfalls vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen leisten.

Warum erfolgt eine Abmahnung wegen Ticketverkaufs?

Der DFB untersagt in seinen ATGB regelmäßig den gewerblichen oder nicht autorisierten Weiterverkauf von Eintrittskarten, insbesondere über Online-Marktplätze wie eBay.de.

In den Abmahnungen wird häufig vorgeworfen:

  • unerlaubter Weiterverkauf von Tickets,
  • Verkauf über nicht autorisierte Plattformen,
  • Gewinnerzielungsabsicht,
  • Verstoß gegen die ATGB des DFB,
  • markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Verstöße.

Die Kanzlei Lentze Stopper macht dabei oftmals Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung von Anwaltskosten geltend.

Typischer Inhalt der Abmahnung des DFB

Eine Abmahnung enthält regelmäßig:

  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Fristsetzungen von wenigen Tagen,
  • Forderungen auf Kostenerstattung,
  • Hinweise auf gerichtliche Schritte bei Nichtreaktion.

Teilweise werden Screenshots von eBay-Angeboten oder Verkaufsprofilen beigefügt.

Muss man die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein – jedenfalls nicht ungeprüft. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig sehr weit gefasst und kann erhebliche rechtliche sowie finanzielle Folgen haben. Bereits ein zukünftiger Verstoß kann Vertragsstrafen in erheblicher Höhe auslösen. Vor einer Unterschrift sollte geprüft werden:

  • War der Ticketverkauf tatsächlich unzulässig?
  • Handelte es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkauf?
  • Sind die ATGB wirksam einbezogen worden?
  • Bestehen die geltend gemachten Ansprüche überhaupt?
  • Ist die Unterlassungserklärung zu weit formuliert?

Oft empfiehlt sich allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Sind die Forderungen von Lentze Stopper immer berechtigt?

Nein. Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab.

Entscheidend können insbesondere folgende Fragen sein:

Privater oder gewerblicher Verkauf?

Ein einmaliger privater Verkauf ist rechtlich anders zu beurteilen als ein systematischer Ticket-Handel.

Wirksamkeit der ATGB

Nicht jede Klausel in Ticketbedingungen ist automatisch wirksam. Insbesondere pauschale Weiterverkaufsverbote können rechtlich angreifbar sein.

Markenrechtliche Ansprüche

Teilweise werden zusätzlich markenrechtliche Argumente angeführt. Auch diese müssen im Einzelfall geprüft werden.

Wie sollte man reagieren?

Wer eine Abmahnung durch den DFB und Lentze Stopper erhält, sollte:

  1. Fristen beachten,
  2. keine vorschnellen Zahlungen leisten,
  3. nichts ungeprüft unterschreiben,
  4. anwaltlichen Rat einholen.

Insbesondere sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang überhaupt Ansprüche bestehen.

Unterstützung bei Abmahnungen wegen Ticketverkaufs

Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene bei der Prüfung von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen Ticket-AGB und Online-Ticketverkäufen über eBay oder andere Plattformen. Wir prüfen insbesondere:

  • die Erfolgsaussichten der geltend gemachten Ansprüche,
  • die Wirksamkeit der Unterlassungsforderung,
  • mögliche Verteidigungsstrategien,
  • die Reduzierung oder Abwehr von Kostenforderungen.

Abmahnungen wegen Ticketverkäufen über eBay sollten ernst genommen, aber nicht vorschnell akzeptiert werden. Gerade bei privaten Verkäufen bestehen häufig Verteidigungsmöglichkeiten.

Eine rechtliche Prüfung kann helfen, unnötige Kosten und langfristige Risiken zu vermeiden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und übersenden Sie uns die Abmahnung nebst Ihrer Telefonnummer an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kontakt