Abmahnung des Fotografen Dirk Vonten durch pixel.law Rechtsanwälte

Abmahnung von Dirk Vonten: Uns erreichen immer wieder Abmahnungen der pixel.law Rechtsanwälte. Vorliegend vertritt die Kanzlei den -nach eigenen Angaben- professionellen Fotografen Dirk Vonten aus Bad Soden.

Mittlerweile liegen uns zudem Abmahnungen von Dirk Vonten und den Rechtsanwälten Hegewerk vor.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von den pixel.law Rechtsanwälten erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteischätzung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail mit der Abmahnung an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular.

 

Was mahnen die pixel.law Rechtsanwälte für Herrn Dirk Vonten konkret ab?

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung von pixel.law und Herrn Dirk Vonten ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe eine Fotografie des abmahnenden Fotografen ohne Berechtigung im Internet auf seiner Homepage gewerblich genutzt. Insoweit wird dem Abgemahnten eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vorgeworfen. Es handelt sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Darüber hinaus soll der Abgemahnte Herrn Vonten nicht als Urheber benannt haben und damit das Urheberpersönlichkeitsrecht aus § 13 UrhG verletzt haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bereits als Muster dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Weiter wird die Beseitigung des angeblichen Verstoßes verlangt. Die pixel.law Rechtsanwälte verlangen für Ihren Mandanten Dirk Vonten zudem die Zahlung eines Lizenzschadenersatzes von über 1.000,00 EUR sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

 

Mögliche Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Hilfe bei Abmahnung von Dirk Vonten
Timm Christian Drouven: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Geben Sie keinesfalls vorschnell das eingeforderte Unterlassungsversprechen ab. Keineswegs alle Abmahnungen sind berechtigt. Auch vorliegend steht eine ausreichende Lizenzierung im Raum. In einem solchen Fall würde es sich bei der Abmahnung um eine sog. „unberechtigte Schutzrechtsverwarnung“ handeln. Hier würden nicht nur keine Ansprüche des Abmahnenden bestehen, im Gegenteil hätte der Abgemahnte Erstattungsansprüche gegen den Abmahner hinsichtlich der eigenen Rechtsanwaltskosten.

Selbst wenn die Abmahnung berechtigt wäre, sollte keinesfalls vorschnell gehandelt werden, sondern vielmehr das Unterlassungsversprechen deutlich modifiziert werden, gerade auch im Hinblick auf die Beseitigungspflicht kann dies sinnvoll und für die Zukunft wichtig sein.

Die Fristen sollten selbstverständlich eingehalten werden, d.h. innerhalb der Frist bestenfalls ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kontaktiert werden. Dieser prüft die Berechtigung der Forderungen und berät den Mandanten hinsichtlich der Reaktionsmöglichkeiten samt aller Vor- und Nachteile.

Unsere Anwälte für Urheberrecht bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Wir haben in den letzten Jahren tausende markenrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit. Weitere Informationen finden Sie unter: Urheberrecht

 

Kontakt   
Consent Management Platform von Real Cookie Banner