Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Dortmund)

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. – Büro Dortmund) vor. Die Wettbewerbszentrale bezeichnet sich als gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Die Wettbewerbszentrale spricht im aktuellen Fall eine Abmahnung wegen wegen falscher Widerrufsbelehrung aus. Die verwendete Widerrufsbelehrung des Onlineshops sei wettbewerbswidrig.

Grundsätzlich müssen Onlinehändler im Internet folgende Angaben vorhalten:

  • rechtssicheres Impressum
  • wirksame und rechtssichere AGB für den Onlinehandel
  • korrekte und aktuelle Widerrufsbelehrung.

Wer dies unterlässt, riskiert kostenpflichtige Abmahnungen. Bei der vorliegenden Abmahnung der  Wettbewerbszentrale wurde der Betroffene auf Unterlassen in Anspruch genommen und schließlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Unterlassungserklärung enthielt eine Vertragsstrafenregelung, wonach der Abgemahnte für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € zahlen sollte.

 

Wie sollte man auf eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. reagieren?

Es ist dringend zu empfehlen, vor Abgabe dieser Unterlassungserklärung, die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und das eigene Angebot wettbewerbsrechtlich rechtssicher überarbeiten zu lassen.

Nur so kann verhindert werden, dass der Abmahnung – mit den verhältnismäßig moderaten Kosten – eine teure Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € folgt.  Eine rechtssichere Verteidigung im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung beinhaltet auch immer eine Überprüfung der aktuell verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops, der Widerrufsbelehrung und des verwendeten Impressums. Weitere Infos zum Thema finden Sie unter: AGB, Nutzungsbedingungen, Onlineshop

Wir haben bereits mehrere tausend Abmahnungsfälle bearbeitet und bieten unseren Mandanten eine schnelle und kostengünstige bundesweite Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht. Lassen Sie nicht unnötigerweise Fristen verstreichen. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

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