Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH duch Meidert & Kollegen

Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH: Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH anlässlich der Nutzung des Namens Bud Spencer vorgelegt.  Die Abmahnung wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Meidert & Kollegen ausgesprochen. Hintergrund der Abmahnung ist eine Verletzung der Rechte der Plattfuss Vertriebs GmbH. Die Rechtsanwälte Meidert & Kollegen behaupten, die Plattfuss Vertriebs GmbH sei exklusive Lizenznehmerin von Herrn Carlo Pedersoli, allgemein bekannt als Bud Spencer. Ansprüche aus Rechtsverstößen seien der Plattfuss Vetriebs GmbH seitens Herrn Carlo Pedersoli abgetreten worden.

Gegenstand der Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH

Im Rahmen der Abmahnung wird gerügt, dass die Verwendung des Namens „Bud Spencer“  in die Rechte der Plattfuss Vertriebs GmbH eingreife. Der Plattfuss Vertriebs GmbH stünden daher Unterlassungs-  Lizenzschaden und Abmahnkostenerstattung zu.

Nutzung von Namen von verstorbener Personen in der Werbung

Eine Besonderheit des vorliegenden Falles ist die Tatsache, dass Herr Carlo Pedersoli, Bud Spencer, bereits verstorben ist. Geklärt ist mittlerweile, dass Ansprüche aus postmortalen Persönlichkeitsschutz bis zu 10 Jahre nach dem Tod des Künstlers geltend gemacht werden können. Dies gilt auch für Künstlernamen.

Das postmortale allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt allerdings mit seinen vermögenswerten Bestandteilen auch vermögenswerte Interessen der Person. Bei einer Verletzung können Schadensersatzansprüche bestehen, die von den Erben des Verstorbenen geltend gemacht werden können.

Der BGH hat zu kommerziellen Nutzung des Namens Klaus Kinski entschieden:

  1. Das Namensrecht einer Person aus § 12 BGB, das auch ihren Künstlernamen schützt, erlischt mit dem Tod des Namensträgers.
  2. Die vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts sollen es nicht dem Erben ermöglichen, die öffentliche Auseinandersetzung mit Leben und Werk des Verstorbenen zu kontrollieren oder gar zu steuern. Eine Rechtsverletzung kann nur nach sorgfältiger Abwägung angenommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der in Anspruch Genommene für seine Handlungen auf Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) berufen kann.
  3. Die Schutzdauer der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist wie das Recht am eigenen Bild (§ 22 Satz 3 KUG) auf zehn Jahre nach dem Tod der Person begrenzt. Der postmortale Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet damit nicht insgesamt nach Ablauf von zehn Jahren. Unter den Voraussetzungen und im Umfang des postmortalen Schutzes der ideellen Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts besteht er fort.

BGH, Urteil vom 5. 10. 2006 – I ZR 277/03 – kinski-klaus. de

Entscheidend ist: Eine Verletzung der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts kann nur nach sorgfältiger Abwägung angenommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der in Anspruch Genommene für seine Handlungen auf Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) berufen kann (vgl. dazu auch BGH GRUR 2000, 709, 711 – Marlene Dietrich, insoweit nicht in BGHZ 143, 214). Die mitwirkende Absicht der Gewinnerzielung schließt die Unbedenklichkeit des Vorgehens nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Urt. v. 14. 11. 1995 – VI ZR 410/94, GRUR 1996, 195, 198; vgl. auch BGH GRUR 2000, 709, 711 – Marlene Dietrich – zur Werbung für ein Musical über das Leben von Marlene Dietrich, insoweit nicht in BGHZ 143, 214). Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

Reaktion bei Abmahnung:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen zu einer zeitnahen Reaktion. Denn die gesetzten Fristen sollten Sie nicht verstreichen lassen. Sie sollten die Ruhe bewahren und keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Ein Fachanwalt kann die geltend gemachten Ansprüche am besten beurteilen, da besonders das Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht spezielle juristische Herausforderungen birgt.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Wir haben seit Jahren in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z.B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z.B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z.B. Internetrecht) eine spezialisierte Kenntnis über die Materie, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen.

Ihre Abmahnung können Sie uns per E-Mail, Fax oder mit dem Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung zukommen lassen. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

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