Abmahnung der Palleon GmbH / Hager Hülsen Rechtsanwälte

Im Rahmen einer aktuellen Erstberatung wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Palleon GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Hager Hülsen, vorgelegt.  Im Rahmen der Abmahnung weisen die Rechtsanwälte Hager Hülsen darauf hin, dass die Palleon GmbH unter dem Ebay Namen palleon-store sowie dem Onlineshop www.palleon.de u.a. Textilien verkauft.  Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Rechtanwälte Hager Hülsen ist ein angeblicher Wettbewerbsverstoß des Abgemahnten in Bezug fehlende Informationspflichten zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 14 dieser Verordnung der Anbieter verpflichtet sei, einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform  vorzuhalten.

Die Rechtsanwälte Hager Hülsen behaupten in der Abmahnung weiter,  dass ein Versäumnis in Bezug auf vorgenannten Hinweis ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG darstelle. Es wird ferner auf einen Beschluss des Landgerichts Bochum verwiesen (09.02.2016, I-14 O21/16).  Die Rechtsanwälte Hager Hülsen fordern im Rahmen der Abmahnung weiter die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 €.

 

Reaktion bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht

Wir empfehlen, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Häufig beschränken sich die Abmahner auf die Geltendmachung einfach auffindbarer und in der Rechtsprechung geklärter Wettbewerbsverstöße. Die Abmahnung sollte daher immer Anlass sein, den eigenen Onlineshop individuell absichern zu lassen.

Wir raten dabei von Pauschalangeboten (z.B. Händlerbund) ab. Aus unserer Sicht ist es häufig erforderlich, dass der Onlineshop individuell abgesichert wird und z.B. eine vollständige Prüfung des Bestellvorgangs erfolgt. Das einfache „Einfügen“ vorformulierter AGB und/oder einer Widderufsbelehrung bei gleichzeitiger Abgabe einer Unterlassungserklärung wird den Anforderungen des Wettbewerbsrechts aus unserer Sicht nicht immer gerecht.

Ein Fachanwalt kann zudem überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche weiteren Schritte (Zurückweisung der Abmahnung, negative Feststellungsklage oder Abgabe einer Unterlassungserklärung) zu ergreifen sind. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne (fach-) anwaltliche Prüfung unterschrieben werden.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven bieten Onlinehändlern, die eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG erhalten haben, eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles an. Hierzu können Sie uns die erhaltene Abmahnung für Sie unverbindliche vorab per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zurück. Weitere Infos zum Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Wettbewerbsrecht

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