Abmahnung der Nobilis Group GmbH (Marken „Aventus“ und „Creed“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

Aktuell liegt uns abermals eine Abmahnung der Nobilis Group GmbH vor. Diese wurde von der Kanzlei Lubberger Lehment ausgesprochen. Über Abmahnungen, welche die  Kanzlei Lubberger Lehment ausspricht, haben wir bereits häufiger berichtet. Die Kanzlei Lubberger Lehment ist insbesondere für die Volkswagen AG tätig. In der hiesigen Angelegenheit wurde sie von der Nobilis Group GmbH beauftragt. Dem Abgemahnten werden eine Verletzung von Markenrechten und ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Er habe die Marken „Creed“ und „Aventus“ rechtsverletzend für Parfumprodukte verwendet. Zudem sei eine Duftvergleichsliste zur Bewerbung genutzt worden. Dies sei ebenfalls unzulässig. Die Nobilis Group GmbH sei von der Markeninhaberin ermächtigt, die Rechte aus den Marken „Aventus“ und „Creed“ im eigenen Namen geltend zu machen.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Nobilis Group GmbH und Lubberger Lehment vor? Dann kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, stehen Ihnen mit unserer Erfahrung als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz gerne zur Verfügung. Senden Sie uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Welche Ansprüche werden seitens der Nobilis Group GmbH gestellt?

Die Kanzlei Lubberger Lehment macht für die Nobilis Group GmbH insbesondere folgende Forderungen geltend:

  • Unterlassung (Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung)
  • umfangreiche Auskunft (insb. Nennung von Vorlieferanten/Umfang des Vertriebes/Ein- und Verkaufspreise)
  • Anerkennung einer Schadensersatzpflicht
  • Erstattung Rechtsanwaltsgebühren nach erheblichen Gegenstandswert von 150.000 €

Was ist bei einer Abmahnung von der Nobilis Group GmbH zu tun?

Die Abmahnung ist umfangreich und stützt sich sowohl auf Marken- als auch auf Wettbewerbsrecht. Keinesfalls sollte die Sache daher ignoriert und auf die leichte Schulter genommen werden. Vielmehr sollte der Abgemahnte unmittelbar professionell agieren und rechtlichen Rat einholen. Denn oftmals ist das gesamte Geschäftsmodell des Abgemahnten durch eine unbedachte und leichtfertige Reaktion auf die Abmahnung gefährdet.

Keinesfalls sollten die Forderungen vorschnell erfüllt oder gar die der Abmahnung beiliegende (von der Gegenseite!) vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Denn der Abgemahnte ist sich der Konsequenzen einer solchen Erklärung oftmals nicht bewusst, so dass das erhebliche Risiko besteht, gegen eine vorschnell abgegebene Erklärung zu verstoßen und hohe Vertragsstrafen zahlen zu müssen. Die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist enorm, die negativen finanziellen Konsequenzen können es ebenso sein. Daher sollte der Abgemahnte zeitnah nach Erhalt der Abmahnung rechtlichen Rat einholen und die Vorwürfe und Forderungen in der Abmahnung juristisch prüfen lassen. In vielen Fällen ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie von der Gegenseite angenommen. Es sollten Verteidigungsmöglichkeiten geprüft werden. Zudem ist ein auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechtes versierter Rechtsanwalt –bspw. ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz- in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu formulieren und dem Abgemahnten die sich aus der Erklärung ergebenen Pflichten zu erläutern, um Verstöße möglichst zu vermeiden.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts sowie über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Unsere Expertentipps lauten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

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