Abmahnung der MAX LI Services & Vertriebs GmbH und ITB  Rechtsanwaltsgesellschaft

Erneut erreichte uns eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Abmahnung wird für die MAX LI Services & Vertriebs GmbH ausgesprochen. Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft ist eng mit dem sogenannten Händlerbund verbunden. Erstaunlich ist, dass trotzdem Abmahnungen ausgesprochen werden. Wir haben bereits über die Abmahnungen der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-abmahnung-ralf-b-itb-rechtsanwaltsgesellschaft_086004.html

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung der MAX LI Services & Vertriebs GmbH und ITB  Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen. Wir haben bereits tausende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen berarbeitet, kennen die Gegner und ihr Vorgehen und können Ihnen eine optimale Vertretung anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Abmahnung der MAX LI Services & Vertriebs GmbH – Worum geht es?

Gegenstand der Abmahnung der ITB  Rechtsanwaltsgesellschaft ist der Vorwurf, der abgemahnte Anbieter habe ein Produkt verkauft und dabei falsche Angaben zum Material gemacht. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 25.000 € gefordert. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung der ITB Rechtsanwälte voreilig unterschrieben werden. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und lassen Sie die Abmahnung durch einen Spezialisten für Wettbewerbsrecht überprüfen.

Wie sollte man auf die Abmahnung der ITB  Rechtsanwaltsgesellschaft reagieren?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gehören in die Hände erfahrener Spezialisten für Wettbewerbsrecht. Unsere Kanzlei verfügt über mehrere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.

Die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gehört zu unsere Tätigkeitsschwerpunkten. Nutzen Sie unsere Spezialisierung und unsere Erfahrung und übersenden Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Wir melden uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.Empfänger  einer Abmahnung sollten zudem folgende Tipps beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit.

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnung & UWG können Sie unter Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden.

 

 

 

 

 

 

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