Abmahnung der Kanzlei GRUENDEL PARTNER für die Firma Druckbar erhalten?

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei GRUENDEL PARTNER für die Firma Druckbar aus Leinefelde, vertreten durch Frau Anett Reinhold, vor. Gerügt wird mit dem Schreiben die Verletzung von Urheberrechten und Designrechten.

Vorab: Haben Sie eine Abmahnung der Firma Druckbar und der Kanzlei GRUENDEL PARTNER erhalten, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder IT-Recht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung gerne via E-Mail oder Fax. Selbstverständlich können Sie auch unser Direkthilfeformular nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie über die Reaktionsmöglichkeiten auf.

 

Worum geht es in dem Streit?

Bei beiden Parteien handelt es sich um Textildruckereien, welche u.a. auch auf Bestellung Motive für bestimmte Ereignisse auf Bekleidungsstücke drucken. An einigen Motiven erhebt die Firma Druckbar / Frau Anett Reinhold vorliegend Schutzansprüche, teils aus Urheberrecht, soweit angemeldet als Designrecht.

Dem Vorwurf nach soll der Abgemahnte die streitgegenständlichen Motive übernommen und ohne Berechtigung online angeboten haben. GRUENDEL PARTNER behaupten für ihre Mandantin die Verletzung des § 38 DesignG bzw. einen Eingriff in die Verwertungsrechte aus §§ 16, 17 UrhG.

 

Was fordert die Firma Druckbar durch die Kanzlei GRUENDEL PARTNER?

Die Firma Druckbar | Frau Anett Reinhold fordert über ihren Rechtsvertreter

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Vernichtung der betroffenen Kleidungsstücke und Nachweis hierüber
  • eine inhaltlich näher konkretisierte Auskunft und Rechnungslegung
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von knapp 70.000,00 EUR

Darüber hinaus darf der Abgemahnte auch mit einer nachträglichen Schadenersatzforderung rechnen. Der Schadenersatz wird auf Grundlage der Auskunft und Rechnungslegung erst noch ermittelt. Insoweit wird dem Abgemahnten in der Abmahnung bereits angeboten, dass er seine Schadenersatzpflicht bereits dem Grunde nach anerkennen und auf die Einrede der Verjährung verzichten könne.

 

Wie sollte auf die Abmahnung der Firma Druckbar und GRUENDEL PARTNER reagiert werden?

Die Abmahnung sollte natürlich wie alle Abmahnungen ernst genommen werden. Insbesondere sollten die gesetzten Fristen beachtet werden. Eigener direkter Kontakt mit dem Rechtsvertreter der Gegenseite sollten nicht aufgenommen werden. Waffengleichheit ist in einem solchen Gespräch in keiner Weise gegeben. Die Erfahrung zeigt, dass das Ergebnis solcher Gespräche meist unergiebig oder nachteilig für den nicht vertretenen Abgemahnten ist.

Ein Fachanwalt sollte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zunächst anhand der Umstände des Falls prüfen. Anhand des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung und der tatsächlichen Umstände schlägt der Fachanwalt das bestmögliche weitere Vorgehen vor.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, wird das beiliegende Muster abgeändert und so modifiziert, dass keine unnötigen Nachteile für den Abgemahnten entstehen. Eine etwaige Auskunft muss sorgfältig vorbereitet werden und sollte nicht unterschätzt werden. Da die Auskunft die spätere Schadenersatzforderung vorbereitet, ist hier jedenfalls Gründlichkeit gefragt, um ebenfalls keine unnötigen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Aufwendungserstattungsanspruch ist zu verhandeln, ebenso wie die nachfolgenden Schadenersatzforderungen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:  Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht und Abmahnung wegen Designverletzung?

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wenn sie eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, nutzen Sie die Erfahrung eines erfahrenen Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz oder IT-Recht. Wir stehen Ihnen gerne zunächst für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Angelegenheiten aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung.

 

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