Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rimowa GmbH und der Kanzlei dompatent von Kreisler aus Köln vor. Wenn Sie eine solche Abmahnung von Rimowa erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an die info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Was ist konkreter Gegenstand der Abmahnung der Rimowa GmbH?
Dem Abgemahnten wird konkret vorgeworfen, die Charakteristika eines Produkts der Rimowa GmbH unzulässigerweise kopiert zu haben. Nach Angaben der Anwälte stellt das Unternehmen seit 70 Jahren einen Koffer her, den ein spezielles Rillenmuster auszeichne.
Aus der hohen Bekanntheit dieses Designs ergebe sich eine wettbewerbliche Eigenart, da die Allgemeinheit der Verbraucher solche Koffer automatisch dem Unternehmen Rimowa zuordne.
Daraus würden sich eine Verletzung des § 4 Nr. 3a) UWG (vermeidbare Täuschung über betriebliche Herkunft) sowie des § 4 Nr. 3b UWG (Rufausbeutung) ergeben.
Was fordert die Rimowa GmbH über ihre Anwälte?
Gefordert wird von der Rimowa GmbH durch die Kollegen von dompatent von Kreisler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (als Entwurf dem Schreiben beigefügt), die Erteilung einer Auskunft und die Zahlung von Schadenersatz. Daneben werden aus einem Gegenstandswert von 350.000,00 EUR Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 3.416,90 EUR netto geltend gemacht.
Wie ist auf eine solche Abmahnung von Rimowa zu reagieren?
Haben Sie eine solche Abmahnung der Rimowa GmbH erhalten, muss diese auf keinen Fall berechtigt sein. Insbesondere über die wettbewerbliche Eigenart des Produkts lassen sich verschiedene Ansichten vertreten. Es ist daher wichtig, vor der Ergreifung voreiliger Maßnahmen einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung zu beauftragen. Wir kennen die Abmahnung bereits und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und übersenden Sie uns diese via E-Mail oder Direkthilfe-Formular.
Insbesondere sollte man die gesetzten Fristen nicht reaktionslos verstreichen lassen, da dies ansonsten weitere rechtliche Schritte der Gegenseite zur Folge haben kann. Es ist auch auf jeden Fall davon abzuraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungsverfügung voreilig zu unterschreiben. Selbst, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellen sollte, kann eine solche Erklärung wegen der strafbewehrten Bindungswirkung kaum noch rückgängig gemacht werden. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht