Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MG Premium Ltd. erhalten?

Abmahnung IPPC Law  und MG Premium Ltd: In letzter Zeit haben uns eine Reihe von Abmahnungen der MG Premium Ltd. durch die Rechtsanwaltsgesellschaft IPPC Law erreicht.

Bei den uns vorliegenden abgemahnten  Werken handelt es sich um pornografische Filme (bspw. „Riley´s Private Show“). Der Vorwurf zielt darauf ab, dass die Werke unerlaubt über das Internetprotokoll Bittorrent öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen.

Wir vertreten seit vielen Jahren Abgemahnte gegen Forderungen aus unerlaubtem Filesharing, wie auch unsere Gegnerliste zeigt (vgl. nach dem Buchstaben „Z“ die „Gegnerliste Filesharing Abmahnungen“). Auch wenn die IPPC Law Rechtsanwalts GmbH vergleichsweise neu zu sein scheint, steckt doch ein alter Bekannter im (Filesharing-) Abmahnwesen hinter der Gesellschaft: Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist hier Geschäftsführer der GmbH. Die Vermutung liegt nahe, dass durch einen Namenswechsel Vorteile in der Durchsetzung der Forderungen erhofft werden.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unsere  kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bzw. Urheber- und Medienrecht nutzen.  Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwalts-GmbH und der MG Premium Ltd. via E-Mail an info@wd-recht.de oder nutzen Sie unser Direkthilfeformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen für Sie kostenfrei und unverbindlich zurück.

Nutzen Sie die Erfahrung unserer Fachanwälte aus vielen tausend Fällen aus dem Bereich des Urheberrechts.

 

Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MG Premium Ltd. – was nun?

Abmahnungen der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MG Premium Ltd. sind grundsätzlich an den Anschlussinhaber adressiert, da nur dieser von den Rechteinhabern ermittelt werden kann.

In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber allerdings der letzte, der Kenntnis von den vorgeworfenen Handlungen hat. Er sollte daher ggf. bereits im Vorfeld innerhalb des häuslichen Verbunds klären, ob die Vorwürfe nachzuvollziehen sind. Auch in einem solchen Fall ist eine Verteidigung keineswegs aussichtslos, selbst wenn die Abmahnung (selbstverständlich) so gehalten ist, dass der Leser den Eindruck gewinnt, an den Forderungen sei nicht zu rütteln. Es existiert hier eine sehr differenzierte Rechtsprechung, die durch die große Anzahl an unterschiedlichen Sachverhalten zusätzlich ergänzt wird. Eine Verteidigung ist in solchen Fällen immer anzuraten. Nicht alle Kanzleien haben hierbei das erforderliche (auch technische) know-how, so dass die Auswahl sorgfältig getroffen werden sollte.

Selbstverständlich sollten die gesetzten Fristen beachtet und keinesfalls ignoriert werden, will man keine Weiterungen in Form gerichtlicher Schritte riskieren. Auf der anderen Seite kann nur vor voreiligen Handlungen gewarnt werden. Ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen bindet den Erklärenden; die Bindung ist nur in Ausnahmefällen rückgängig zu machen.

Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sollten Sie daher innerhalb der Frist einen Fachanwalt für Urheberrecht kontaktieren und die Berechtigung der Forderungen prüfen lassen, bevor Sie sich den Forderungen unterwerfen. Wir bieten Ihnen eine erste kostenfreie und für Sie unverbindliche telefonische Ersteinschätzung an, die Ihnen bereits weiterhelfen sollte. Hierfür können Sie uns das Abmahnschreiben vorab via eMail zusenden, um eine bessere Einschätzung zu ermöglichen.

 

Was fordert die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die MG Premium Ltd.?

Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Hier handelt es sich um einen Hauptanspruch, dem nicht leichtfertig und vorschnell nachgekommen werden sollte. Wir hatten auch im Filesharingbereich Fälle, bei denen Vertragsstrafen aus den Unterlassungserklärungen gefordert wurden. In solchen Angelegenheiten hatte der Abgemahnte vergessen, vor Unterzeichnung und Abgabe der Erklärung alle Filesharing-Clients zu löschen. Auch das Wie einer Unterlassungserklärung spielt eine große Rolle, das beiliegende Muster muss und sollte keinesfalls unverändert abgegeben werden.

Weiter wird der Abgemahnte dazu aufgefordert,

  • das „schädigende Verhalten sofort abzustellen
  • alle Vervielfältigungsstücke zu vernichten
  • Auskunft zu erteilen
  • Schadenersatz in angemessener Höhe zu leisten und
  • Aufwendungsersatz zu leisten

Nach einigen Ausführungen wird dem Abgemahnten von der IPPC Law Rechtsanwalts GmbH durch den GF Daniel Sebastian ein Vergleich vorgeschlagen, nach welchem der Abgemahnte

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt
  • die anliegende Vergleichsvereinbarung unterzeichnet und
  • eine einmalige Zahlung leistet (vorliegend iHv. knapp 750,00 EUR)

Auch für den Fall, dass eine schnelle Beendigung gewünscht ist, sollte der Abgemahnte darauf achten, auf welche Weise dies geschehen soll. Unterlassungserklärung und Vergleichsvereinbarung sind vorher genau zu prüfen und zu modifizieren. Der angebotene Betrag kann ggf. verhandelt werden. Wenn Sie eine  Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwalts GmbH erhalten  haben, übersenden Sie uns diese einfach via E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Sie können  dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit und sind u.a. auf die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

 

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