Abmahnung der FPS Rechtsanwälte & Notare für die Symantec Corporation

Uns liegt eine Abmahnung der FPS Rechtsanwälte und Notare für Symantec Corporation, USA, vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Betroffene habe über Ebay bloße Seriennummern von Computerprogrammen als angeblichen Lizenzen vertrieben. Es wird ferner insbesondere das Produkt „Norton Internet Security 2013“ angesprochen.  Die Rechtsanwälte FPS fordern des Weiteren im Namen der Symantec Corporation von den Betroffenen Unterlassen, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung und Erstattung von Anwaltskosten. Es wird behauptet, das Anbieten und Verbreiten von echten Seriennummern von Computerprogrammen als Lizenz stelle eine Verletzung des Urheberrechts des Herstellers dar. In der Abmahnung der FPS Rechtsanwälte & Notare wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunftserteilung gefordert. Ferner fordern die Rechtsanwälte FPS im Rahmen Ihrer Abmahnung die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.379,80 € (50.000 € Gegenstandswert).

Betroffenen ist zu raten, die Abmahnung der Rechtsanwälte FPS nicht zu ignorieren und die Vorwürfe durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Die Rechtslage im Hinblick auf den Weitervertrieb von Softwarelizenzen und Seriennummern ist nicht eindeutig. So hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache C-128/11 vom 03.07.2012 unlängst entschieden, dass der Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen zulässig ist. Ob diese Rechtsprechung auf die Weitergabe von Seriennummern übertragbar ist, ist eine Frage des Einzelfalls und sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven beraten Sie bundesweit im Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen Urheberrecht, Markenrecht oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir bieten Ihnen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!  Gerne könne Sie uns die Abmahnung auch vorab eingescannt per E-Mail schicken. Wir rufen Sie dann im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

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