Abmahnung der Firma LITENO und JUSLEGAL (Dr. Hauke Scheffler)

Seit Jahren haben wir immer mal wieder über Abmahnungen der Kanzlei JUSDIREKT mit Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler berichtet.  Die Kanzlei verfolgt(e) für ihre Mandantschaft (angeblich) unlauteren Wettbewerb. Berichtet haben wir bspw. hier:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-os-trading-company-ug-und-jus-direkt-dr-hauke-scheffler/

oder hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-v-kanzlei-jusdirekt-dr-hauke-scheffler-fuer-die-os-trading-company-ug_127341.html

Kollege Dr. Scheffler scheint nun Geschäftsführer einer neuen Rechtsanwaltsgesellschaft zu sein. Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei „JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ vor. Geschäftsführer ist auch hier Dr. Hauke Scheffler. Die Gründe dafür, dass der Kollege nun unter neuer, wenn auch sehr ähnlicher, Firmierung tätig wird, kennen wir nicht.

Dem abgemahnten Unternehmer wird (alleine) vorgeworfen, gewerblich Handel zu treiben, ohne dem Verbraucher einen funktionierenden, d.h. ausführbaren/anklickbaren, Link auf die OS-Plattform gemäß der EU-Verordnung 524/2013 (hier Artikel 14) zur Verfügung zu stellen. Dieser Vorwurf wurde bereits mit JUS DIREKT von Herrn Dr. Hauke Scheffler verfolgt.

Art 14 Abs. 1 der EU-VO 524/2013 lautet:

(1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.(…).“

Unter anderem das OLG Hamm und das OLG München haben sich bereits der Ansicht angeschlossen, dass der Link ausführbar zu sein hat. Das OLG Hamm hat diese Ansicht u.a. mit dem allgemeinen Sprachgebrauch begründet. Auch der Umstand, dass die englische Fassung von einem „electronic link“ spricht, spricht nach Auffassung des OLG für das Erfordernis eines sprechenden, anklickbaren Links.

 

Wie kann auf eine Abmahnung der JUSLEGAL und Dr. Hauke Scheffler für die Firma Liteno reagiert werden?

Wichtig: Unterschreiben Sie grundsätzlich nicht voreilig ein Unterlassungsversprechen. Sofern ein Unterlassungsanspruch besteht, sollte zunächst geklärt werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann/sollte. Dies ist abhängig von den Vorwürfen und den Umständen. Ein Fachanwalt wird eine entsprechende Einschätzung abgeben und auch Alternativen vorschlagen. Gleichzeitig sollte die Abmahnung nicht ignoriert werden. Betroffene Unternehmen, die eine Abmahnung von JUSDIREKT / Dr. Hauke Scheffler erhalten haben, sollten die Abmahnung ernst nehmen, die Fristen beachten und die Abmahnung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen.

Vermeiden Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bundesweit beraten und vertreten. Als Fachanwälte kennen wir die Gegner und  das Vorgehen der Gegenseite. Für eine erste Einschätzung der Abmahnung der JUS LEGAL Rechtsanwalts GmbH/ Dr. Hauke Scheffler können Sie uns die Abmahnung gerne über unser Direkthilfe-Formular senden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie im Rahmen unserer kostenlosen ersten Einschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf

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