Abmahnung der Cygal Art Deco GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzung

Die Cygal Art Deco GmbH & Co KG aus Kuppenheim ist auf die Herstellung hochwertiger Art-Déco-Möbel spezialisiert. Er hat die Rechtsanwälte Knorz Schütz aus Karlsruhe mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Der zuständige Rechtsanwalt ist Dr. Antonio Offenhausen, u.a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Die Abmahnung betrifft die Verwendung von Lichtbildwerken i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, welche von der Cygal Art Deco GmbH & Co KG zur Illustrierung ihrer Produkte angefertigt wurden. Der Abgemahnte vertreibe ebenfalls antike Möbel und habe die Fotos auf seiner Webseite als Artikelfotos verwendet. Diese werbliche Verwendung der Lichtbildwerke ohne eine Lizenzerteilung von der Cygal Art Deco GmbH & Co KG sei eine Verletzung ihrer Urheberrechte.

Was ist der Vorwurf?

Der Gründer der Cygal Art Deco GmbH & Co KG habe die Lichtbildwerke angefertigt. Nach seinem Tod sei der Geschäftsführer Erbe des Urhebers geworden, sodass nun er Inhaber der Urheberrechte sei, § 28 UrhG. Auf der Webseite habe der Abgemahnte ebenfalls antike Möbel angeboten und mehrere der Produktfotografien verwendet. Diese Verwendung sei gem. § 19 a UrhG eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung. Darüber hinaus sei der Urheber nicht namentlich genannt worden, sodass eine Verletzung seines Urheberpersönlichkeitsrechts gem. § 13 UrhG ebenfalls vorliegt.

Welche Forderungen ergeben sich aus der Abmahnung der Cygal Art Deco GmbH & Co. KG ?

Die vorgeworfene Rechtsverletzung indiziere eine Wiederholungsgefahr, sodass dem Abmahnenden ein Unterlassungsanspruch gem. § 97 UrhG gegen den Abgemahnten zustünde.  Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält die Verpflichtung, die Verwendung der streitgegenständlichen Bilder ohne Urhebernennung zu unterlassen sowie den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen. Darüber hinaus müsse er eine Auskunft bzgl. der Art und Weise der Nutzung der Fotos erteilen. Der Gegenstandswert belaufe sich aufgrund der Vielzahl der angeblich verwendeten Fotos auf 480.000 €.

Wir regeln die Abmahnung für Sie

In einer Abmahnung werden Sie zur fristgemäßen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Da Sie sich in dieser Erklärung zu einem künftigen Verhalten verpflichten und ggf. Schadensersatzansprüche anerkennen, sollten Sie diese Erklärung nicht ohne eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt unterzeichnen. Wir empfehlen Ihnen aufgrund der juristischen Komplexität des Urheber- und Medienrechts daher die rechtliche Beratung nur durch einen Fachanwalt. Denn ein Fachanwaltstitel erfordert neben vertieften theoretischen Kenntnissen auch praktische Erfahrungen in dem konkreten Rechtsgebiet.
In unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht für Sie tätig. Seit 2007 haben wir in diesen Rechtsgebieten nicht nur eine spezialisierte Kenntnis von der Materie, sondern auch von den gegnerischen Kanzleien und den abmahnenden Unternehmen. Schauen Sie gerne in unserem News-Bereich nach, welche Erfahrungen wir in diesen Gebieten gesammelt haben.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular zusenden. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und gemeinsam die nächsten Schritte angehen. Durch unsere Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen helfen wir Ihnen fachkundig weiter. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. Weitere Infos unter Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten?

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