Abmahnung der BIW Invest AG durch Kanzlei Unit 4 IP

Vorwurf Markenrechtsverletzung: Abmahnung der BIW Invest AG durch Kanzlei Unit 4 IP. Ein weiteres Mal erreicht uns eine markenrechtliche Abmahnung, welche die Rechtsanwälte der Kanzlei Unit 4 IP aus Stuttgart verfasst haben. Es dreht sich in diesem Fall um eine Verwendung von markenrechtlich geschützten Bezeichnungen für Kleidungsstücke. Dabei sei die schweizerische Firma BIW Invest AG Inhaberin der verschiedenen deutschen Wortmarken und Unionsmarken.

Was ist Gegenstand der Abmahnung der BIW Invest AG durch Kanzlei Unit 4 IP?

Der Abgemahnte habe laut der Abmahnung der Unit4ip Rechtsanwälte  in verschiedenen Angeboten auf der Webseite des online Auktionshauses eBay die Bezeichnungen „Compton“, „straight outta compton“ und „NWA“ verwendet. Diese Bezeichnungen seien innerhalb der Bundesrepublik und der Europäischen Union als Wortmarken für Kleidungsstücke registriert. Der Schutzbereich der Marken sei durch die Verwendung in den Angeboten des Abgemahnten für Bekleidung verletzt worden, sodass der BIW Invest AG Unterlassungsansprüche zustünden.

Die Verwendung einer Artikelbezeichnung in einem weiteren Angebot des Abgemahnten rufe eine Verwechslungsgefahr mit der Marke „Mr. Tee“ hervor. Gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht. Da sich beide Bezeichnungen ähnlich seien, habe der Abgemahnte gegen diese Vorschrift verstoßen.

Welche Forderungen ergeben sich aus dem Vorwurf?

Der Abgemahnte wird seitens der Unit4ip  und BIW Invest AG zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, da nur so die bestehende Wiederholungsgefahr auszuräumen sei. Des weiteren stünde dem Abmahnenden ein Schadensersatzanspruch zu, § 14 Abs. 6 MarkenG. Um diesen Anspruch der Höhe nach bestimmen zu können, müsse der Abgemahnte dem Anspruch auf Auskunft nachkommen. Diesen kann er erfüllen, indem er über den durch den Verkauf erzielten Nettoumsatz, die Namen der Händler und die Art der Vertriebswege Mitteilung erteilt.

Der BIW Invest AG seien durch die Abmahnung Kosten entstanden, so dass der Abmahnende den Aufwendungsersatzanspruch durch die Zahlung der Rechtsanwaltskosten der UNIT4IP erfüllen müsse. Der angesetzte Streitwert betrage in dieser Sache 200.000 €.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung der UNIT4IP und/oder BIW Invest AG mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren und keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Unserer Meinung nach kann Ihnen ein Fachanwalt bei der Abwehr einer Abmahnung den besten juristischen Rat erteilen, da er spezialisierte Kenntnisse in dem konkreten Rechtsgebiet hat. In unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven haben wir seit 2007 mit unseren Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht umfassende Erfahrung in diesen Materien gesammelt.Wir kennen die Gegner und deren Anwälte bereits aus mehreren Fällen.

Unsere fachkundige Beratung können Sie gerne zunächst im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Senden Sie uns Ihre Abmahnung in einer E-Mail, per Fax oder mittels unseres Direkthilfe-Formulars. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit und in Münster zu beraten. Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: Abmahnung wegen Markenverletzung

 

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