Abmahnung der Berlin Media Art durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari erhalten?

Abermals liegt uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K. , Inhaber Raymond Louis Bacharach, vor. Rechtsanwalt Yussof Sarwari mahnt für Berlin Media Art JT e.K. eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung ab. Der Abgemahnte soll einen Film über das Filesharing-Programm Bittorent im Internet ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht haben. Berlin Media Art JT e.K., Inhaber Raymond Louis Bacharach,  soll Produzent des Films und Rechteinhaber sein.

 

Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT

Mit der Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K wird zunächst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

 

Forderung eines sogenannten Lizenzschadensersatzes und anteilige Ermittlungskosten

Der Berlin Media Art JT e.K. fordert für die behauptete Verletzung zudem die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes. Zudem werden anteilige Kosten eines Gestattungs- und Auskunftsverfahrens sowie die Kosten zur Ermittlung der IP-Adresse geltend gemacht.

 

Abmahnkosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Des Weiteren wird von Rechtsanwalt Yussof Sarwari für Berlin Media Art JK e.K. die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt.

 

Was ist bei einer Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT zu tun?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und die gesetzten Fristen einzuhalten! Zur Erfüllung der Ansprüche setzt Rechtsanwalt Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K.  kurze Fristen und droht für den Fall der Nichterfüllung eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche an. Die gesetzten Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden. Denn ein gerichtliches Verfahren löst weitere Kosten aus, die es grundsätzlich zu vermeiden gilt.

Eine strafbewehrte Unterlassung sollte jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung erklärt werden. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite.

Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen. Eine solche Erklärung sollte daher nicht „auf eigene Faust“ formuliert und leichtfertig abgegeben werden. Es ist vielmehr unbedingt ratsam, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser  wird die Abmahnung juristisch umfassend prüfen und ist in der Lage, nötigenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie zu entwerfen.

 

Kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG

Bereits seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig. Auch die Gegenseite kennen wir sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.  Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnung berichtet.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Oder nutzen Sie doch einfach unser Direkthilfe-Formular.  Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

 

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