EU-Kosmetikverordnung: Abmahnung der Kosmetik vom Waßerfall GmbH

Aktuell wurden wir in Bezug auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei horak. Rechtsanwälte beauftragt. Die Kanzlei horak. Rechtsanwälte spricht im vorliegenden Fall eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die KO-HAIR GmbH aus.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist der Vorwurf, unsere Mandantschaft habe gegen die Kosmetikverordnung verstoßen. So sieht die Kosmetikverordnung verschiedene Kennzeichnungspflichten für die Anbieter von Kosmetikprodukten vor. Nach Art. 6 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 1 a) der EU-Kosmetikverordnung dürfen kosmetische Mittel beispielsweise nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn die Behältnisse und Verpackungen der Kosmetika, leicht leserlich und deutlich sichtbar den Namen oder die Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person tragen. Des Weiteren ist gem. Art. 6 Abs.2 und Art. 19 Abs. 1 c) ein MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) anzugeben. Ein Verstoß gegen die EU-Kosmetikverordnung stellt zugleich einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG dar und kann daher von Wettbewerbern als unlauterer Handlung zum Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gemacht werden.

Die Rechtsanwälte .horak fordern im Namen der der Kosmetik vom Waßerfall GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 €.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung der Kosmetik vom Waßerfall GmbH:

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen.  Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren. Keinesfalls sollte eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten  (z.B. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren). Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

 

 

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