Abmahnung von Horst Winkler durch Rechtsanwalt Sven Hörnich erhalten?

Aktuell erreichte uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, steht häufig vor der Frage, ob die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind und wie er sich nun verhalten sollte. Besonders häufig erreichen uns Anfragen zu Abmahnungen, die im Namen von Horst Winkler durch die Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich ausgesprochen werden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gerne können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht nutzen. Wir erläutern Ihnen verständlich, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen. Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit Fristen gewahrt und Ihre rechtlichen Interessen umfassend berücksichtigt werden. Gerne können Sie auch unser Direkthilfe-Formular hierzu verwenden.

Worum geht es bei den Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Sven Hörnich und Horst Winkler?

Nach den uns bekannten Fällen beziehen sich entsprechende Abmahnungen regelmäßig auf den Vorwurf einer Verletzung von Urheberrechten an Gedichten, Versen oder sonstigen Texten.

Häufig wird beanstandet, dass ein Text ohne Zustimmung des Urhebers auf

  • einer Internetseite,
  • einem Blog,
  • einem Online-Shop,
  • einem Vereinsauftritt,
  • einer Unternehmenswebseite oder
  • in sozialen Medien

veröffentlicht worden sein soll.

Nach deutschem Urheberrecht genießen persönlich geschaffene Sprachwerke grundsätzlich Schutz. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung öffentlich zugänglich macht oder vervielfältigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden.

Ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, muss jedoch stets im Einzelfall geprüft werden. Horst Winkler ist Autor verschiedener Gedichte und Texte. Werden diese Inhalte nach seiner Auffassung ohne Zustimmung verwendet, werden die Ansprüche teilweise durch Rechtsanwalt Sven Hörnich geltend gemacht.

Allein der Erhalt einer Abmahnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche geltend gemachten Forderungen berechtigt oder in der verlangten Höhe durchsetzbar sind. Vielmehr kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an.

Welche Forderungen enthält eine solche Abmahnung?

Je nach Sachverhalt können unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht werden. Typischerweise finden sich in den Schreiben folgende Forderungen:

1. Unterlassung

Der Abgemahnte soll sich verpflichten, den beanstandeten Text künftig nicht mehr zu verwenden.

Hierzu liegt dem Schreiben regelmäßig eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.

2. Beseitigung

Daneben wird häufig verlangt, dass der beanstandete Inhalt unverzüglich gelöscht wird.

Dies betrifft regelmäßig

  • Webseiten,
  • Unterseiten,
  • PDF-Dateien,
  • Downloads,
  • Social-Media-Beiträge oder
  • sonstige Online-Veröffentlichungen.

3. Schadensersatz

Außerdem wird oftmals ein finanzieller Ausgleich für die behauptete Rechtsverletzung verlangt.

Die Berechnung erfolgt häufig nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird die Frage gestellt, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten.

Ob die verlangte Höhe angemessen ist, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab.

4. Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Schließlich werden regelmäßig auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit geltend gemacht.

Diese richten sich grundsätzlich nach dem angesetzten Gegenstandswert und sind ebenfalls überprüfbar.

Muss ich die Abmahnung ernst nehmen?

Ja.

Eine urheberrechtliche Abmahnung sollte niemals ignoriert werden.

Wer überhaupt nicht reagiert, muss damit rechnen, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Hierzu gehören beispielsweise einstweilige Verfügungen oder Klagen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Forderungen ungeprüft akzeptiert werden sollten.

Soll ich sofort bezahlen?

In aller Regel empfiehlt es sich, zunächst den Sachverhalt durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.

Wer vorschnell zahlt, erkennt unter Umständen Ansprüche an, die möglicherweise ganz oder teilweise nicht bestehen oder zumindest verhandelbar gewesen wären.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Gerade dieser Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Die vorformulierte Unterlassungserklärung dient in erster Linie den Interessen des Anspruchstellers. Mit der Unterschrift entsteht regelmäßig ein lebenslang wirkender Vertrag. Bereits ein späterer Verstoß kann erhebliche Vertragsstrafen auslösen. Deshalb sollte jede Unterlassungserklärung vor einer Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden. In vielen Fällen kommt – abhängig vom jeweiligen Sachverhalt – auch eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht. Ob dies sinnvoll ist, sollte jedoch individuell beurteilt werden.

Welche Fragen sollten geprüft werden?

Vor einer Entscheidung sind unter anderem folgende Punkte relevant:

  • Wurde der Text tatsächlich übernommen?
  • Wer hat den Inhalt veröffentlicht?
  • Ist der Betroffene überhaupt verantwortlich?
  • Besteht urheberrechtlicher Schutz?
  • Wurde lediglich ein kurzer Ausschnitt verwendet?
  • Liegt möglicherweise eine Erlaubnis vor?
  • Ist die Verjährung eingetreten?
  • Sind Schadensersatz und Gegenstandswert angemessen?
  • Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst?

Erst nach dieser Prüfung lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Typische Fehler nach Erhalt einer Abmahnung

Aus unserer Erfahrung begehen viele Betroffene dieselben Fehler.

Die Abmahnung ignorieren

Das kann erhebliche rechtliche Nachteile nach sich ziehen.

Sofort unterschreiben

Viele Betroffene möchten die Angelegenheit möglichst schnell erledigen und unterschreiben die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft.

Dadurch entstehen häufig Verpflichtungen, die deutlich weiter reichen als rechtlich erforderlich.

Sofort bezahlen

Auch vorschnelle Zahlungen sollten vermieden werden.

Fristen verstreichen lassen

Die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollten ernst genommen werden.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt stets vom Einzelfall ab.

Je nach Sachlage kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Prüfung der Berechtigung der Ansprüche
  • Zurückweisung unberechtigter Forderungen
  • Verhandlung über eine Reduzierung der Zahlungsansprüche
  • Anpassung einer Unterlassungserklärung
  • Verteidigung gegen gerichtliche Maßnahmen

Eine pauschale Lösung gibt es nicht.

Warum lohnt sich eine anwaltliche Prüfung?

Das Urheberrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf.

Bereits kleine Unterschiede im Sachverhalt können erhebliche Auswirkungen auf

  • den Unterlassungsanspruch,
  • den Schadensersatz,
  • die Anwaltskosten und
  • die Erfolgsaussichten einer Verteidigung

haben.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und hilft häufig dabei, unnötige Kosten zu vermeiden.

Unsere Unterstützung bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Wir vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten im Urheberrecht. Wir verfügen über die Erfahrungen aus mehreren tausend bearbeiteten Abmahnungsfällen im Urheberrecht und können Ihnen so eine optimale Beratung und Vertretung anbieten.

Wir prüfen die Abmahnung insbesondere in Bezug auf folgende Aspekte:

  • die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche,
  • den Umfang des behaupteten Urheberrechtsschutzes,
  • die Verantwortlichkeit des Abgemahnten,
  • die Höhe der geforderten Zahlungen,
  • die Erfolgsaussichten einer Verteidigung sowie
  • die Formulierung einer gegebenenfalls erforderlichen Unterlassungserklärung.

Unser Ziel besteht darin, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für unsere Mandanten zu erreichen.

Häufig gestellte Fragen:

 

Ist jede Abmahnung berechtigt?

Nein. Ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Muss ich innerhalb der Frist reagieren?

Ja. Die gesetzten Fristen sollten ernst genommen werden.

Kann der geforderte Betrag reduziert werden?

Je nach Sachverhalt kann über die Höhe der Forderungen verhandelt werden oder einzelne Ansprüche können ganz oder teilweise entfallen.

Muss ich vor Gericht?

Nicht zwangsläufig. Viele urheberrechtliche Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich lösen.

Was kostet eine anwaltliche Prüfung?

Die Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall und dem Umfang der Beauftragung ab. Nutzen Sie zunächst unsere kostenlose Ersteinschätzung. Im Anschluss nennen wir Ihnen die Kosten für unsere Beratung und Vertretung.

 

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