Blauer Brief wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ von Blueport Legal

Ein Schreiben von Blueport Legal im Briefkasten – häufig als „blauer Brief“ wahrgenommen – sorgt bei Betroffenen regelmäßig für erhebliche Verunsicherung. Gegenstand ist oft der Vorwurf einer Markenverletzung im Zusammenhang mit der Wortmarke „Hannover 96“. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte jetzt vor allem eines tun:

Bewahren Sie Ruhe, notieren Sie die Fristen und lassen Sie das Schreiben prüfen.

Wir kennen die Schreiben und Abmahnungen von Blueport Legal und Hannover 96. Wir haben bereits vielfach berichtet und vertreten dementsprechend viele Mandanten, die entsprechende Abmahnung und Schreiben von Blueport Legal erhalten haben.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres „blauen Briefs“

Wenn Sie ein Schreiben von Blueport Legal wegen der angeblichen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ erhalten haben, biete ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Dabei schätzen wir für Sie ein:

  • Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt

  • Ob noch eine Abmahnung droht

  • Ob die Kosten gefordert werden können und angemessen sind

  • Welche Handlungsoptionen bestehen

Sie erhalten eine klare, verständliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung oder den „blauen Brief“ per E-Mail oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Blauer Brief von Blueport Legal – Worum geht es?

Die Bezeichnung „Hannover 96“ ist als Wortmarke zugunsten des traditionsreichen Fußballvereins
Hannover 96 geschützt. Der Verein bzw. die Rechteinhaber gehen konsequent gegen die unberechtigte Nutzung der Marke vor – insbesondere im Bereich:

  • Merchandise (T-Shirts, Caps, Fanartikel)

  • Online-Handel (eBay, Amazon, Etsy, eigener Shop)

  • Social Media (Profilnamen, Werbeanzeigen)

  • Domainnamen

  • Werbliche Bezugnahmen

Mit der Durchsetzung der Ansprüche wird regelmäßig die Kanzlei Blueport Legal beauftragt. Wir kennen diesen Gegner und das Vorgehen bereits aus einigen  Mandaten. Wir haben entsprechend berichtet:

Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ durch BLUEPORT LEGAL


Typischer Inhalt des „Blauer Brief wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96″“

Ein solches Schreiben enthält meist:

  1. Den Vorwurf der Markenverletzung

  2. Eine rechtliche Begründung

  3. Die Aufforderung das Angebot zu entfernen

  4. Zahlungsforderungen (Anwaltskosten, ggf. Schadensersatz)- hier 690 €.

  5. Eine kurze Frist

Ist hingegen eine Unterlassungserklärung gefordert, handelt es sich um die „nächste Stufe“ der rechtlichen Auseinandersetzung. Ein solches Schreiben wäre dann eine Abmahnung. Die Kosten liegen dann meist deutlich höher. Weitere Infos zur Abmahnung finden Sie hier:

Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke „Hannover 96“ durch BLUEPORT LEGAL


Ist jede Verwendung von „Hannover 96“ automatisch rechtswidrig?

Nein – aber viele Nutzungen sind problematisch.

Entscheidend ist, ob die Verwendung:

  • markenmäßig erfolgt (also herkunftshinweisend),

  • im geschäftlichen Verkehr geschieht,

  • eine Verwechslungsgefahr begründet.

Private Fanäußerungen sind anders zu bewerten als gewerbliche Angebote. In der Praxis kommt es stark auf die konkrete Gestaltung und den Kontext an.


Warum Erfahrung bei Blueport-Legal-Abmahnungen entscheidend ist

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und seit vielen Jahren im Markenrecht tätig Rechtsanwälte haben wir umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen und Schreiben von Blueport Legal – insbesondere im Zusammenhang mit der Marke „Hannover 96“.

Wir kennen:

  • die typische Argumentationsstruktur der Kanzlei,

  • die angesetzten Streitwerte,

  • die geforderten Vertragsstrafen,

  • die Verhandlungsspielräume,

  • sowie sinnvolle Verteidigungsstrategien.

Gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen kommt es auf taktisches Vorgehen an. Nicht jede Forderung ist in der geltend gemachten Höhe berechtigt. In vielen Fällen lassen sich:

  • Unterlassungserklärungen modifizieren,

  • Vertragsstrafen entschärfen,

  • Zahlungsforderungen reduzieren,

  • oder Ansprüche vollständig abwehren.


Wie sollte man reagieren  und was sind die typische Fehler nach Erhalt des Schreibens

Bitte vermeiden Sie:

  • Ignorieren des Schreibens
  • Ungeprüfte Unterschrift unter die Unterlassungserklärung
  • Eigenständige Kontaktaufnahme ohne anwaltliche Beratung
  • Öffentliche Stellungnahmen in sozialen Medien

Jede vorschnelle Reaktion kann die eigene Position erheblich verschlechtern. Eine Abmahnung oder „Blauer Brief“ wegen der Wortmarke „Hannover 96“ ist ernst zu nehmen – aber kein Grund zur Panik. Mit der richtigen Strategie lassen sich Risiken häufig deutlich reduzieren. Als erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Markenanwalt stehe ich Ihnen mit meiner spezialisierten Expertise im Umgang mit Blueport-Legal-Abmahnungen zur Seite.

Lassen Sie Ihren „blauen Brief“ prüfen, bevor Sie reagieren.

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