Abmahnung durch Bottega Veneta und bocklegal wegen Plagiats der Handtasche Chain Pouch und Jodie

Erneut erreichte uns eine Abmahnung wegen Design-Plagiats. Aktuell geht das Luxusmodehaus Bottega Veneta wieder gegen Nachahmungen vor. Bottega Veneta wird dabei erneut von den Rechtsanwälten von bocklegal vertreten. Aktuell mahnt das italienische Luxusmodehaus Bottega Veneta S.r.l. über die Kanzlei bocklegal Händler ab, die angeblich Nachahmungen der ikonischen Handtasche „Chain Pouch“ vertreiben. Betroffen sind insbesondere Online-Shops, die Taschen anbieten, die dem Originalmodell in Gestaltung und Gesamteindruck nahezu identisch sind. Die Abmahnungen stützen sich auf Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht und enthalten weitreichende Forderungen wie Unterlassung, Auskunft, Vernichtung der Ware sowie Schadensersatz. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können betroffenen Händlern eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung über unser Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Worum geht es bei der Abmahnung von Bottega Veneta und bocklegal wegen der Tasche „Chain Pouch“ und „Jodie“

Bottega Veneta ist ein weltweit renommiertes italienisches Modehaus und zählt nach den eigenen Angaben zu den führenden Herstellern luxuriöser Bekleidung, Handtaschen, Schuhe, Schmuck und Accessoires. Der Schwerpunkt liegt auf hochwertigen Lederwaren, die in aufwendiger Handarbeit in Italien gefertigt werden. Der Vertrieb erfolgt unter anderem über exklusive Bottega-Veneta-Boutiquen (z. B. Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Sylt), ausgewählte Premium-Warenhäuser (KADEWE, Breuninger, Engelhorn) sowie über den offiziellen Online-Shop, der sich ausdrücklich auch an deutsche Kunden richtet.

Im Mittelpunkt der Abmahnung steht das Taschenmodell „Chain Pouch“, ein besonders bekanntes und kommerziell erfolgreiches Produkt von Bottega Veneta. Charakteristische Merkmale sind unter anderem:

  • eine Clutch-ähnliche Schultertasche mit Klappverschluss,
  • eine beutelartige, weiche Lederstruktur mit leicht gerafftem Erscheinungsbild,
  • eine längliche, rechteckige Bodenplatte,
  • ein nahezu rechteckiger, leicht trapezförmiger Umriss im geschlossenen Zustand,
  • ein innenliegender, vollständig mit Leder ummantelter Rahmenverschluss,
  • sowie die markante Schulterkette mit großen, rechteckigen Kettengliedern, meist in Goldoptik.

Gerade diese ungewöhnliche Kette stellt laut Abmahnung ein zentrales Alleinstellungsmerkmal dar und hebt sich aus Sicht von Bottega Veneta deutlich von herkömmlichen Taschenketten ab. Entworfen wurde das Modell von Daniel Lee, der von 2018 bis 2021 als Kreativdirektor bei Bottega Veneta tätig war. Bottega Veneta beruft sich in der Abmahnung auf mehrere Schutzrechte:

1. Designrecht (Gemeinschaftsgeschmacksmuster)

Das Modell ist als international registriertes Design (DM/203 644-9) geschützt.
Der Schutz gilt unter anderem für die Europäische Union und besteht aktuell bis mindestens 19.09.2029, mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen.

Bereits die Nutzung eines Designs mit gleichem oder sehr ähnlichem Gesamteindruck kann eine Verletzung darstellen – auch ohne exakte Kopie.

2. Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG)

Die „Chain Pouch“ besitzt nach Auffassung von Bottega Veneta eine wettbewerbliche Eigenart, die durch ihre große Bekanntheit zusätzlich gesteigert wurde.
Nachahmungen, die eine vermeidbare Herkunftstäuschung auslösen oder den guten Ruf ausnutzen, gelten als unlautere Nachahmung.

3. Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG)

Darüber hinaus wird das Modell als Werk der angewandten Kunst eingestuft.
Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen bei Bottega Veneta, da der Entwurf im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem Designer entstanden ist.

Was wird den Betroffenen vorgeworfen und was wird geltend gemacht?

Laut Abmahnung hat Bottega Veneta festgestellt, dass in einem Online-Shop Taschen in mehreren Farben und Größen angeboten werden, die dem Originalmodell fast identisch seien. Zur Beweissicherung wurde ein Testkauf durchgeführt. Die beanstandeten Taschen sollen dabei die vorgenannten Schutzrechte verletzen. Das Angebot der Tasche stelle damit eine Verletzung der Design-, Urheber- dar und würde gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Die Abmahnung enthält unter anderem folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Hersteller, Lieferanten, Stückzahlen und Umsätze
  • Anerkennung der Schadensersatzpflicht
  • Vernichtung der rechtsverletzenden Ware
  • Erstattung der Rechtsverfolgungskosten

Rechtsgrundlagen sind unter anderem: Art. 89 UGMV, §§ 97, 98, 101 UrhG, §§ 8, 9, 13 UWG und  §§ 42 ff. DesignG

Worauf sollten Betroffene achten – wie ist zu reagieren?

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen: Abgemahnte Händler sollten keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ist häufig sehr weit gefasst und kann:

  • lebenslang gelten,
  • hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen,
  • auch rechtmäßige Produkte erfassen.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann in vielen Fällen sinnvoll sein – dies sollte jedoch ausschließlich nach rechtlicher Prüfung erfolgen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt möglich

Wenn Sie eine Abmahnung von Bottega Veneta oder der Kanzlei bocklegal erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung  durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, wie hoch das finanzielle Risiko ist und wie Sie sich rechtssicher verhalten sollten. Gerade im Design- und Modebereich sind die rechtlichen Feinheiten komplex – professionelle Unterstützung kann hier erhebliche Kosten vermeiden. Wir kennen den Gegner und haben bereits vielfach über die Abmahnung berichtet: Abmahnung von bocklegal und Bottega Veneta

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