Wer einen Unternehmensnamen, Produktnamen oder ein Logo entwickelt, investiert häufig erhebliche Zeit und finanzielle Mittel in Marketing, Vertrieb und den Aufbau einer eigenen Marktposition. Umso größer ist das Risiko, wenn sich später herausstellt, dass der gewünschte Name bereits durch ältere Markenrechte geschützt ist oder von Wettbewerbern ohne Weiteres übernommen werden kann.
In unserer anwaltlichen Praxis erleben wir regelmäßig, dass Unternehmen erst dann rechtlichen Rat suchen, wenn bereits Verpackungen produziert, Domains registriert oder Werbekampagnen gestartet wurden. Nicht selten lässt sich der gewünschte Markenname dann nicht mehr verwenden oder muss nach einer Abmahnung vollständig aufgegeben werden. Die dadurch entstehenden Kosten übersteigen die Gebühren einer sorgfältig vorbereiteten Markenanmeldung häufig um ein Vielfaches.
Eine Markenanmeldung schafft Rechtssicherheit. Sie verschafft dem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Benutzung der Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen und bildet damit die Grundlage für den langfristigen Schutz eines Unternehmens, seiner Produkte und seiner Investitionen.
Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz begleiten wir Unternehmen seit vielen Jahren bei der Anmeldung deutscher Marken, Unionsmarken und internationaler Marken. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der eigentlichen Anmeldung, sondern bereits bei der Auswahl eines geeigneten Markennamens, der Durchführung einer professionellen Markenrecherche sowie der Entwicklung einer langfristigen Markenstrategie.
Unser Ziel ist dabei nicht die schnellstmögliche Anmeldung einer Marke, sondern eine rechtssichere Anmeldung mit möglichst geringem Konfliktpotenzial. Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, finden Sie hier weitere Informationen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie möchten wissen, ob Ihre Wunschmarke grundsätzlich schutzfähig ist oder welche Markenform für Ihr Unternehmen sinnvoll ist? Gerne prüfen wir Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die nächsten Schritte.
Inhaltsverzeichnis
Warum überhaupt eine Marke anmelden?
Viele Unternehmer verbinden eine Marke in erster Linie mit bekannten Konzernen wie Apple, BMW oder NIVEA. Tatsächlich profitieren jedoch gerade kleine und mittelständische Unternehmen von einer eingetragenen Marke. Sie schützt nicht nur den Unternehmensnamen oder einen Produktnamen, sondern sichert häufig den wirtschaftlich wertvollsten Bestandteil des gesamten Unternehmens.
Eine erfolgreiche Marke schafft Vertrauen. Kunden erkennen Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar wieder und verbinden mit der Marke bestimmte Qualitätsvorstellungen. Dieser Wiedererkennungswert entsteht oftmals erst nach jahrelanger Investition in Werbung, Kundenservice und Produktentwicklung. Ohne markenrechtlichen Schutz besteht jedoch das Risiko, dass Wettbewerber ähnliche Bezeichnungen verwenden und von diesem aufgebauten Vertrauen profitieren.
Eine eingetragene Marke verschafft ihrem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dritte dürfen identische oder verwechslungsfähige Zeichen grundsätzlich nicht mehr für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen verwenden. Der Markeninhaber kann Unterlassungsansprüche geltend machen, Auskunft verlangen, Schadensersatz fordern und die Löschung rechtsverletzender Angebote auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Google beantragen.
Besonders bei der Einführung neuer Produkte wird die Bedeutung einer frühzeitigen Markenanmeldung häufig unterschätzt. Wird zunächst in Verpackungen, Etiketten, Online-Shops oder Werbekampagnen investiert und erst anschließend geprüft, ob der Produktname überhaupt verwendet werden darf, kann eine notwendige Umbenennung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Aus unserer anwaltlichen Praxis:
Ein wiederkehrender Fehler besteht darin, dass Unternehmen den gewünschten Namen zunächst als Domain registrieren und davon ausgehen, damit sei der Name automatisch geschützt. Tatsächlich begründet die Registrierung einer Domain grundsätzlich keinen markenrechtlichen Schutz. Ebenso bedeutet eine freie Domain nicht, dass keine älteren Markenrechte bestehen. Gerade hier entstehen später häufig kostspielige Konflikte, die sich durch eine frühzeitige Markenrecherche vermeiden lassen.
Wann sollte eine Marke angemeldet werden?
Eine Markenanmeldung empfiehlt sich insbesondere,
- vor der Einführung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung,
- vor umfangreichen Investitionen in Marketing oder Verpackungsdesign,
- vor dem Aufbau eines Online-Shops oder einer Amazon-Marke,
- bei der Gründung eines Unternehmens mit eigenem Markenauftritt,
- vor dem Eintritt in neue europäische oder internationale Märkte sowie
- immer dann, wenn ein Unternehmens- oder Produktname dauerhaft verwendet werden soll.
Je früher die markenrechtliche Prüfung erfolgt, desto größer sind regelmäßig die Gestaltungsmöglichkeiten und desto geringer ist das Risiko späterer Auseinandersetzungen mit Inhabern älterer Kennzeichenrechte.
Welche Marken können angemeldet werden?
Nicht jede Marke sieht gleich aus. Das Markenrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, Unternehmenskennzeichen, Produktnamen oder Logos schützen zu lassen. Welche Markenform im Einzelfall sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, wie die Marke später verwendet werden soll.
In der anwaltlichen Praxis werden überwiegend Wortmarken und Wort-/Bildmarken angemeldet. Daneben kommen jedoch auch weitere Markenformen in Betracht.
Wortmarke
Die Wortmarke bietet regelmäßig den weitreichendsten Schutz. Geschützt wird ausschließlich der Begriff selbst – unabhängig davon, in welcher Schriftart oder grafischen Gestaltung er verwendet wird.
Beispiel:
„AGRAVIS“
Wird eine Wortmarke erfolgreich eingetragen, kann der Inhaber den Begriff grundsätzlich in jeder beliebigen Schreibweise verwenden und Dritten die Nutzung identischer oder verwechslungsfähiger Zeichen untersagen. Gerade für Unternehmensnamen, Produktnamen oder Softwarelösungen ist die Wortmarke häufig die erste Wahl.
Wort-/Bildmarke
Bei einer Wort-/Bildmarke werden Wort und grafische Gestaltung gemeinsam geschützt.
Beispiel:
![]()
Diese Markenform empfiehlt sich insbesondere dann, wenn das Logo bereits entwickelt wurde oder der gewünschte Begriff allein möglicherweise nicht schutzfähig wäre. Zu beachten ist jedoch, dass sich der Schutz grundsätzlich auf die konkrete Gestaltung bezieht. Wird das Logo später vollständig verändert, sollte regelmäßig auch eine neue Markenanmeldung geprüft werden.
Bildmarke
Eine Bildmarke schützt ausschließlich ein grafisches Zeichen oder Logo.
Sie eignet sich insbesondere dann, wenn das Logo einen hohen Wiedererkennungswert besitzt oder ganz bewusst ohne Text verwendet werden soll.
Weitere Markenformen
Daneben kennt das Markenrecht unter anderem:
- dreidimensionale Marken (3D-Marken),
- Farbmarken,
- Hörmarken,
- Positionsmarken,
- Bewegungsmarken sowie
- Multimediamarken.
Diese Markenformen spielen in der täglichen Beratung zwar eine deutlich geringere Rolle, können im Einzelfall jedoch sinnvoll sein.
Welche Markenform ist die richtige?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
In vielen Fällen empfiehlt sich zunächst die Anmeldung einer Wortmarke, da sie den umfassendsten Schutz vermittelt. Daneben kann es sinnvoll sein, zusätzlich das verwendete Logo als Wort-/Bildmarke schützen zu lassen.
Welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt insbesondere von Ihrem Geschäftsmodell, dem geplanten Markenauftritt und der langfristigen Entwicklung Ihres Unternehmens ab.
Welche Fehler passieren bei einer Markenanmeldung besonders häufig?
Die eigentliche Anmeldung einer Marke ist technisch schnell erledigt. Die meisten Probleme entstehen nicht beim Ausfüllen des Antrags, sondern bereits lange vorher.
In unserer anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass dieselben Fehler zu Widerspruchsverfahren, Abmahnungen oder sogar zum vollständigen Verlust der Marke führen.
Fehler Nr. 1: Es wird nur bei Google gesucht
Viele Unternehmer geben ihren gewünschten Markennamen zunächst bei Google ein. Werden keine identischen Treffer gefunden, wird davon ausgegangen, dass der Name verwendet werden kann.
Diese Annahme ist gefährlich.
Google durchsucht keine Markenregister und kann ältere Markenrechte nicht zuverlässig erkennen. Hinzu kommt, dass markenrechtliche Konflikte häufig nicht durch identische, sondern durch ähnliche Zeichen entstehen.
Eine Google-Suche ersetzt daher keine professionelle Markenrecherche.
Fehler Nr. 2: Es werden nur identische Marken geprüft
Selbst eine Recherche im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes genügt häufig nicht.
Entscheidend ist nicht nur, ob es eine identische Marke gibt.
Viel häufiger entstehen Konflikte aufgrund ähnlicher Marken mit ähnlicher Schreibweise, ähnlicher Aussprache oder ähnlichem Sinngehalt.
Gerade diese sogenannte Ähnlichkeitsrecherche gehört zu den wichtigsten Schritten vor jeder Markenanmeldung.
Fehler Nr. 3: Die falschen Waren- und Dienstleistungsklassen werden gewählt
Der Schutz einer Marke erstreckt sich nur auf die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wurde.
Wer wichtige Geschäftsbereiche nicht berücksichtigt, verfügt später häufig nur über einen lückenhaften Markenschutz.
Umgekehrt führt die Anmeldung unnötiger Klassen oftmals zu höheren Kosten, ohne einen praktischen Vorteil zu bieten.
Die Auswahl der passenden Klassen sollte daher stets anhand der tatsächlichen Geschäftstätigkeit erfolgen.
Fehler Nr. 4: Es wird ein nicht schutzfähiger Begriff angemeldet
Nicht jeder Begriff kann als Marke eingetragen werden.
Beschreibende Angaben wie beispielsweise „Mineralwasser“ für Mineralwasser oder „Bäckerei Münster“ für Backwaren verfügen regelmäßig nicht über die erforderliche Unterscheidungskraft.
In solchen Fällen lehnt das Markenamt die Anmeldung häufig bereits im Prüfungsverfahren ab.
Fehler Nr. 5: Die Marke wird zu spät angemeldet
Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, zunächst umfangreiche Investitionen in Werbung, Verpackungen oder Domains vorzunehmen und erst anschließend die Markenanmeldung zu prüfen.
Stellt sich später heraus, dass ältere Rechte entgegenstehen, müssen häufig nicht nur Produkte umbenannt, sondern auch Verpackungen, Internetseiten und Werbematerialien vollständig überarbeitet werden.
Fehler Nr. 6: Die Marke wird auf den falschen Inhaber angemeldet
Auch dieser Fehler kommt häufiger vor, als viele Unternehmer vermuten.
Soll Markeninhaber die GmbH sein oder der Geschäftsführer?
Die Holding oder die operative Gesellschaft?
Gerade bei Unternehmensgruppen oder Start-ups sollte diese Entscheidung bereits vor der Anmeldung sorgfältig getroffen werden.
Eine spätere Übertragung ist zwar grundsätzlich möglich, verursacht jedoch zusätzlichen Aufwand und Kosten.
Unsere Erfahrung
Bei der Begleitung von Markenanmeldungen zeigt sich immer wieder, dass die eigentliche Anmeldung nur einen kleinen Teil der anwaltlichen Tätigkeit ausmacht.
Der entscheidende Mehrwert liegt regelmäßig in der Vorbereitung: der Auswahl einer schutzfähigen Marke, der rechtlichen Bewertung bestehender Kennzeichenrechte und der Entwicklung einer Markenstrategie, die auch langfristig Bestand hat.
Wie läuft eine Markenanmeldung ab?
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass eine Markenanmeldung lediglich aus dem Ausfüllen eines Formulars beim Deutschen Patent- und Markenamt besteht. Tatsächlich entscheidet sich der spätere Erfolg einer Marke jedoch bereits deutlich früher. Die Anmeldung selbst ist häufig der einfachste Teil des gesamten Verfahrens.
Aus unserer anwaltlichen Praxis hat sich folgender Ablauf bewährt:
1. Entwicklung der Marke
Am Anfang steht die Auswahl eines geeigneten Unternehmens-, Produkt- oder Dienstleistungsnamens. Bereits in dieser Phase sollte darauf geachtet werden, dass der gewünschte Begriff ausreichend unterscheidungskräftig ist und nicht lediglich die angebotenen Waren oder Dienstleistungen beschreibt.
Eine spätere Änderung des Markennamens verursacht häufig erhebliche Kosten. Deshalb empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung bereits vor der Einführung der Marke.
2. Prüfung der Schutzfähigkeit
Vor jeder Anmeldung prüfen wir zunächst, ob das gewünschte Zeichen überhaupt als Marke eingetragen werden kann.
Hierbei wird insbesondere untersucht,
- ob absolute Schutzhindernisse bestehen,
- ob dem Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt,
- ob ausschließlich beschreibende Angaben verwendet werden oder
- sonstige Eintragungshindernisse vorliegen.
Bereits an dieser Stelle lassen sich viele spätere Zurückweisungen vermeiden.
3. Professionelle Markenrecherche
Erst wenn die grundsätzliche Schutzfähigkeit feststeht, sollte geprüft werden, ob ältere Marken oder Unternehmenskennzeichen der Anmeldung entgegenstehen.
Hierzu führen wir – je nach gewünschtem Schutzumfang – Identitäts- und insbesondere Ähnlichkeitsrecherchen durch.
Gerade dieser Schritt wird bei Eigenanmeldungen häufig unterschätzt. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nämlich nicht, ob ältere Markenrechte verletzt werden.
4. Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen
Der Schutz einer Marke erstreckt sich ausschließlich auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen.
Die Auswahl der richtigen Klassen entscheidet deshalb maßgeblich darüber, welchen Schutz die Marke später tatsächlich bietet.
Eine zu enge Formulierung kann den Schutz unnötig einschränken, während überflüssige Klassen die Anmeldekosten erhöhen und unter Umständen später zu Benutzungsproblemen führen können.
5. Anmeldung beim Markenamt
Nach Abschluss der Vorprüfung erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder – bei internationalem Schutz – über die WIPO.
Nach Eingang der Anmeldung prüft das jeweilige Amt insbesondere die formellen Voraussetzungen sowie das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse.
6. Eintragung der Marke
Liegen keine Eintragungshindernisse vor, wird die Marke in das Register eingetragen.
Mit der Eintragung entsteht das ausschließliche Markenrecht für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen.
Die Schutzdauer beträgt zunächst zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.
7. Markenüberwachung
Mit der Eintragung endet der Schutz der Marke nicht.
Vielmehr beginnt nun die laufende Überwachung neuer Markenanmeldungen.
Da die Markenämter ältere Markenrechte grundsätzlich nicht von Amts wegen berücksichtigen, muss der Markeninhaber selbst prüfen, ob jüngere Marken seine Rechte verletzen. Erfolgt innerhalb der Widerspruchsfrist kein Vorgehen gegen eine kollidierende Marke, kann deren spätere Beseitigung erheblich schwieriger und kostenintensiver werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir vielen Unternehmen nach der Eintragung eine professionelle Markenüberwachung.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus den amtlichen Gebühren und – sofern eine anwaltliche Begleitung gewünscht wird – den Kosten der rechtlichen Beratung zusammen.
Die amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts beginnen derzeit bei 290 Euro für eine elektronische Anmeldung in bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen.
Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für
- eine Identitätsrecherche,
- eine Ähnlichkeitsrecherche,
- die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses,
- die anwaltliche Beratung sowie
- eine spätere Markenüberwachung.
Gerade bei wirtschaftlich wichtigen Marken empfehlen wir, nicht ausschließlich auf die Anmeldegebühren zu achten. Eine sorgfältige Vorbereitung verursacht zwar zunächst höhere Kosten, reduziert jedoch regelmäßig das Risiko späterer Widerspruchsverfahren oder markenrechtlicher Auseinandersetzungen. Die Amtsgebühren für eine Unionsmarke beim EUIPO liegen derzeit bei 850 €. Eine Übersicht finden Sie hier: Was kostet eine Markenanmeldung?
Transparente Pauschalpreise
Wir bieten die rechtliche Prüfung und Anmeldung deutscher Marken, Unionsmarken und internationaler Marken zu transparenten Pauschalpreisen an.
Unser Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Prüfung der Schutzfähigkeit,
- Beratung zur geeigneten Markenform,
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses,
- Durchführung einer Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche,
- Anmeldung beim DPMA oder EUIPO,
- vollständige Korrespondenz mit dem Markenamt sowie
- persönliche Betreuung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Eine individuelle Kosteneinschätzung erhalten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Eine Übersicht unserer typischen Schutzpakete und Preise finden Sie hier.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Viele Mandanten möchten ihre Marke möglichst kurzfristig nutzen und fragen daher nach der Dauer des Eintragungsverfahrens.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere vom zuständigen Markenamt und dem jeweiligen Einzelfall ab.
Nach unserer Erfahrung gelten folgende Richtwerte:
| Markenamt | Übliche Dauer* |
|---|---|
| Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) | ca. 3 bis 6 Monate |
| Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) | häufig ca. 4 bis 6 Monate |
| Internationale Registrierung (WIPO) | abhängig von den benannten Staaten |
* Die tatsächliche Verfahrensdauer kann je nach Einzelfall und Arbeitsbelastung der jeweiligen Behörde abweichen.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass nach der Eintragung bei deutschen Marken eine dreimonatige Widerspruchsfrist beginnt. Innerhalb dieses Zeitraums können Inhaber älterer Markenrechte gegen die Eintragung Widerspruch einlegen.
Gerade deshalb sollte bereits vor der Anmeldung sorgfältig geprüft werden, ob ältere Kennzeichenrechte bestehen.
Warum eine Google-Recherche keine Markenrecherche ersetzt
Eine der häufigsten Fragen in unserer Beratung lautet:
„Ich habe den gewünschten Namen bei Google gesucht und nichts gefunden. Kann ich die Marke jetzt anmelden?“
Die Antwort lautet in aller Regel: Nein.
Eine Google-Suche kann zwar ein erster Anhaltspunkt sein, ersetzt aber keine markenrechtliche Recherche.
Der Grund liegt darin, dass das Markenrecht nicht nur identische Bezeichnungen schützt. Häufig entstehen markenrechtliche Konflikte gerade durch ähnliche Zeichen, ähnliche Schreibweisen oder eine ähnliche Aussprache.
So können beispielsweise bereits geringe Abweichungen ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.
Hinzu kommt, dass Google weder die Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes noch internationale Register vollständig durchsucht. Auch Unternehmenskennzeichen oder Firmennamen werden nur unvollständig erfasst.
Wer sich ausschließlich auf eine Internetsuche verlässt, geht daher ein erhebliches Risiko ein.
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft keine älteren Markenrechte
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin anzunehmen, dass das DPMA vor der Eintragung automatisch prüft, ob ältere Marken existieren.
Genau das geschieht jedoch nicht.
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Wesentlichen lediglich, ob sogenannte absolute Schutzhindernisse bestehen. Ob durch die Anmeldung ältere Marken oder Unternehmenskennzeichen verletzt werden, wird dagegen grundsätzlich nicht überprüft.
Das bedeutet:
Auch eine erfolgreich eingetragene Marke kann kurze Zeit später Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens oder einer markenrechtlichen Abmahnung werden.
Identitätsrecherche oder Ähnlichkeitsrecherche?
In der Praxis unterscheiden wir zwischen einer Identitätsrecherche und einer Ähnlichkeitsrecherche.
Bei einer Identitätsrecherche wird geprüft, ob identische Marken bereits existieren.
Eine Ähnlichkeitsrecherche geht deutlich weiter. Sie berücksichtigt insbesondere
- ähnliche Schreibweisen,
- ähnliche Aussprache,
- ähnliche Begriffsbedeutungen,
- ähnliche Waren und Dienstleistungen sowie
- weitere Umstände, die für die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr relevant sind.
Gerade diese Recherche entscheidet häufig darüber, ob eine Markenanmeldung langfristig Bestand haben wird.
Aus unserer Praxis
Immer wieder erleben wir Fälle, in denen Mandanten ihre Wunschmarke bereits selbst im Register des DPMA geprüft haben und dort keine identische Marke gefunden wurde.
Erst die anschließende Ähnlichkeitsrecherche zeigt, dass mehrere ältere Marken mit erheblichem Kollisionspotenzial bestehen.
In vielen dieser Fälle lässt sich die Marke noch rechtzeitig anpassen. Erfolgt die Recherche dagegen erst nach der Anmeldung oder sogar nach der Markteinführung, entstehen häufig vermeidbare Kosten durch Widerspruchsverfahren, Abmahnungen oder notwendige Umbenennungen. Wir bieten eine erste Prüfung unter: Marke noch frei?
DPMA oder EUIPO – Welche Markenanmeldung ist die richtige?
Vor jeder Markenanmeldung stellt sich die Frage, in welchem Gebiet die Marke geschützt werden soll.
Die richtige Entscheidung hängt nicht von der Unternehmensgröße, sondern von den geplanten Märkten ab.
Deutsche Marke (DPMA)
Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt bietet Schutz innerhalb Deutschlands.
Sie eignet sich insbesondere für Unternehmen,
- die ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig sind,
- deren Produkte oder Dienstleistungen überwiegend in Deutschland angeboten werden oder
- die zunächst mit einem nationalen Markenschutz beginnen möchten.
Die deutsche Marke stellt für viele Unternehmen den wirtschaftlich sinnvollsten Einstieg in den Markenschutz dar.
Unionsmarke (EUIPO)
Die Unionsmarke gewährt mit einer einzigen Anmeldung Markenschutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Sie empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen,
- die europaweit tätig sind,
- Waren innerhalb der Europäischen Union vertreiben,
- internationale Online-Shops betreiben oder
- ihre Marke langfristig europaweit etablieren möchten.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass ältere Rechte in jedem Mitgliedstaat relevant sein können. Eine sorgfältige Recherche gewinnt deshalb nochmals an Bedeutung.
Welche Anmeldung ist wirtschaftlich sinnvoll?
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
Für manche Unternehmen ist eine deutsche Marke vollkommen ausreichend.
Andere profitieren bereits zu Beginn von einem unionsweiten Markenschutz.
Im Rahmen unserer Beratung analysieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten, welcher Schutzumfang tatsächlich erforderlich ist und entwickeln eine Markenstrategie, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Internationale Markenanmeldung
Viele Unternehmen beschränken sich heute nicht mehr auf den deutschen oder europäischen Markt.
Gerade im Onlinehandel werden Produkte häufig weltweit angeboten. Eine nationale Markenanmeldung reicht in diesen Fällen oftmals nicht aus.
Über das internationale Markensystem der WIPO (World Intellectual Property Organization) kann auf Grundlage einer bestehenden deutschen oder europäischen Marke Schutz in zahlreichen weiteren Staaten beantragt werden.
Dabei handelt es sich nicht um eine „Weltmarke“. Vielmehr wird auf Basis einer einzigen internationalen Anmeldung Markenschutz in den jeweils ausgewählten Vertragsstaaten beantragt.
Welche Staaten sinnvoll sind, hängt insbesondere von den geplanten Absatzmärkten sowie den jeweiligen Expansionsplänen des Unternehmens ab.
Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig bei der Entwicklung internationaler Markenstrategien und begleiten die Anmeldung sowohl deutscher Marken als auch Unionsmarken und internationaler Registrierungen.
Unsere Erfahrung bei Markenanmeldungen
Die Anmeldung einer Marke besteht nicht lediglich aus dem Ausfüllen eines Formulars.
Der wesentliche Teil unserer Tätigkeit beginnt bereits deutlich früher.
Wir prüfen,
- ob das gewünschte Zeichen überhaupt schutzfähig ist,
- welche Markenform den größten Schutz bietet,
- welche Waren und Dienstleistungen aufgenommen werden sollten,
- ob ältere Kennzeichenrechte bestehen und
- welcher Schutzumfang wirtschaftlich sinnvoll ist.
In den vergangenen Jahren haben wir mehrere hundert Markenanmeldungen für Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen begleitet.
Dabei zeigt sich immer wieder, dass eine sorgfältige Vorbereitung der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Markenstrategie ist.
Unser Ziel ist daher nicht die möglichst schnelle Anmeldung einer Marke, sondern eine rechtssichere Anmeldung, die auch langfristig Bestand hat.
Praxisfälle aus unserer anwaltlichen Tätigkeit
Die rechtlichen Fragestellungen rund um Marken unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen erheblich. Die folgenden Beispiele aus unserer anwaltlichen Praxis zeigen typische Konstellationen, mit denen wir regelmäßig befasst sind. Die Sachverhalte wurden aus Gründen der Vertraulichkeit anonymisiert und teilweise vereinfacht dargestellt.
Praxisfall 1: Produktname bereits entwickelt – Markenrecherche verhindert teure Umbenennung
Ein mittelständisches Unternehmen hatte einen neuen Produktnamen entwickelt und bereits Verpackungen, Werbematerialien und eine Internetseite erstellen lassen. Erst kurz vor der Markteinführung sollte die Marke angemeldet werden.
Unsere Ähnlichkeitsrecherche ergab jedoch, dass bereits eine ältere Marke mit erheblicher Verwechslungsgefahr bestand. Gemeinsam mit dem Mandanten wurde der Produktname noch vor der Markteinführung angepasst und eine rechtssichere Marke angemeldet. Da Markeninhaber Ihre Marken in der Regel „nur“ in Bezug auf Neuanmeldungen im Register überwachen lassen, waren die Vorbereitungshandlungen unserer Mandantschaft dem Inhaber der älteren Marken noch nicht aufgefallen. Eine Anmeldung der ursprünglichen Bezeichnung ohne Recherche hätte hier ggf. „schlafende Hunde geweckt“.
Ergebnis: Die Kosten einer späteren Abmahnung oder einer vollständigen Umbenennung konnten in diesem Fall vermieden werden.
Praxisfall 2: Google-Suche ohne Treffer – dennoch bestand ein erhebliches Risiko
Ein Start-up hatte den gewünschten Unternehmensnamen ausschließlich über Google und ChatGPT recherchiert. Da keine identischen Treffer gefunden wurden, ging das Unternehmen davon aus, dass der Name frei verwendet werden könne.
Im Rahmen unserer Markenähnlichkeitsrecherche fanden sich mehrere ältere Marken mit ähnlicher Schreibweise und identischen Dienstleistungen. Wir haben dem Mandanten Hinweise zur Markenbildung gegeben. Eine neue Marke wurde gefunden.
Ergebnis: Der Mandant entschied sich für einen neuen Namen, bevor größere Investitionen in Marketing und Markenaufbau erfolgten.
Praxisfall 3: Falsche Warenklassen hätten den Markenschutz erheblich eingeschränkt
Ein Onlinehändler wollte seine Marke selbst anmelden und hatte bereits einen Entwurf des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vorbereitet.
Bei unserer Prüfung stellte sich heraus, dass wesentliche Geschäftsbereiche überhaupt nicht erfasst waren. Der Mandant hatte Warenklassen und Dienstleistungsklassen verwechselt.
Nach einer Überarbeitung wurde die Marke deutlich umfassender geschützt und passt nun zum tatsächlichen Angebot unserer Mandantschaft.
Praxisfall 4: Deutsche Marke statt Unionsmarke
Ein junges Unternehmen plante zunächst eine europaweite Markenanmeldung.
Im Beratungsgespräch stellte sich jedoch heraus, dass sämtliche Umsätze ausschließlich in Deutschland erzielt wurden und eine Expansion in andere EU-Staaten zunächst nicht vorgesehen war.
Gemeinsam entschieden wir uns zunächst für eine deutsche Marke.
Ergebnis: Der Mandant erhielt den benötigten Schutz zu deutlich geringeren Kosten.
Praxisfall 5: Markenüberwachung verhindert spätere Konflikte
Ein Unternehmen hatte seine Marke bereits vor mehreren Jahren erfolgreich angemeldet.
Im Rahmen unserer Markenüberwachung fiel eine neu angemeldete Marke auf, die eine erhebliche Verwechslungsgefahr aufwies.
Innerhalb der Widerspruchsfrist konnte rechtzeitig reagiert werden. Der Anmelder verzichtete auf seine Marke nach unserem Hinweis.
Ergebnis: Die jüngere Marke wurde nicht Bestandteil des Registers und ein späteres Löschungsverfahren konnte vermieden werden.
Schaue Sie auch in unsere Übersicht: TOP 10 der Irrtümer bei Markenanmeldung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Marke selbst anmelden?
Ja. Grundsätzlich kann jede Person oder jedes Unternehmen eine Marke selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO anmelden.
Die eigentliche Anmeldung ist in der Regel unkompliziert. Die größten Risiken liegen jedoch in der Auswahl einer schutzfähigen Marke, der Markenrecherche sowie der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Fehler in diesen Bereichen lassen sich nachträglich häufig nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Muss ich vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchführen?
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
Aus anwaltlicher Sicht ist eine Markenrecherche jedoch dringend zu empfehlen. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nicht, ob ältere Markenrechte bestehen. Ohne vorherige Recherche besteht daher das Risiko von Widersprüchen, Abmahnungen oder Schadensersatzansprüchen.
Reicht eine Identitätsrecherche aus?
In vielen Fällen nicht.
Markenrechtliche Konflikte entstehen häufig aufgrund ähnlicher Zeichen und nicht ausschließlich bei identischen Marken. Deshalb empfiehlt sich regelmäßig eine Ähnlichkeitsrecherche.
Wie lange gilt eine Marke?
Der Markenschutz besteht zunächst für zehn Jahre.
Anschließend kann die Marke beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Kann ich einen Firmennamen als Marke schützen?
Ja.
Viele Unternehmensnamen eignen sich grundsätzlich als Wortmarke. Voraussetzung ist jedoch, dass der Name die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und keine älteren Rechte entgegenstehen.
Kann ich mein Logo schützen lassen?
Ja.
Logos werden regelmäßig als Bildmarke oder Wort-/Bildmarke angemeldet.
Welche Markenform im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der konkreten Nutzung ab.
Kann eine Marke gelöscht werden?
Ja.
Eine Marke kann beispielsweise gelöscht werden,
- wenn absolute Schutzhindernisse vorliegen,
- ältere Rechte entgegenstehen,
- sie bösgläubig angemeldet wurde oder
- sie nach Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht ernsthaft benutzt wird.
Ist eine deutsche Marke automatisch europaweit geschützt?
Nein.
Eine deutsche Marke wirkt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Wer Schutz in mehreren Mitgliedstaaten benötigt, sollte prüfen, ob eine Unionsmarke oder eine internationale Registrierung sinnvoll ist.
Was passiert nach der Eintragung?
Nach der Eintragung beginnt unter anderem die dreimonatige Widerspruchsfrist. Alles Infos zum Widerspruchsverfahren finden Sie hier: Widerspruchsverfahren DPMA / EUIPO
Darüber hinaus empfiehlt sich eine Markenüberwachung, um neue kollidierende Markenanmeldungen frühzeitig erkennen zu können.
Warum einen Fachanwalt mit der Markenanmeldung beauftragen?
Eine Markenanmeldung besteht aus weit mehr als dem Ausfüllen eines Antragsformulars.
Entscheidend sind insbesondere
- die Auswahl einer schutzfähigen Marke,
- die rechtliche Bewertung bestehender Kennzeichenrechte,
- die richtige Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie
- die Entwicklung einer langfristigen Markenstrategie.
Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz begleiten wir Unternehmen seit vielen Jahren bei der Anmeldung und Verteidigung von Marken. Unsere Erfahrung aus mehreren hundert Markenanmeldungen ermöglicht es uns, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit unseren Mandanten praktikable Lösungen zu entwickeln.
Kostenlose Ersteinschätzung zur Markenanmeldung
Sie möchten einen Unternehmensnamen, Produktnamen oder ein Logo schützen und wissen, ob eine Markenanmeldung sinnvoll ist?
Gerne prüfen wir Ihr Vorhaben im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Bereits anhand weniger Informationen können wir häufig einschätzen,
- ob das gewünschte Zeichen grundsätzlich schutzfähig erscheint,
- welche Markenform in Betracht kommt,
- ob eine deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Anmeldung sinnvoll ist und
- welche weiteren Schritte sich empfehlen.
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